Subventionen steigen stark an


Finanzhilfen: Das Anwachsen der Subventionssumme beruhe auf Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz
Im Erb- oder Schenkungsfall profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuervergünstigung nach Paragraf 13a Erbschaftsteuergesetz



Die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes werden bis 2018 stark ansteigen. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/13456) vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018 hervorgeht, wird mit einem Anstieg der Gesamtsumme von 20,9 Milliarden im Jahr 2015 auf 25,2 Milliarden im Jahr 2018 gerechnet. Insgesamt seien elf Finanzhilfen neu eingeführt werden. Das Anwachsen der Subventionssumme beruhe auf Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz.

"Mit den neuen Finanzhilfen wurden unter anderem eine Förderung für Pumpen- und Heizungsoptimierung und Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener PKW eingeführt", schreibt die Regierung. Die Summe der Steuervergünstigungen steigt nach diesen Angaben nur leicht von 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 16,1 Milliarden im Jahr 2018. 53,1 Prozent aller Subventionen gehen an die gewerbliche Wirtschaft. Hinzu kommen 10,74 Milliarden Euro Finanzhilfen, die von den Bundesländern (zum Teil als Kredite) gewährt werden.

Größte Finanzhilfe des Bundes ist die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW-Förderbank, die von 1,48 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,794 Milliarden im kommenden Jahr steigen soll. Leicht sinken wird die Verstromungshilfe für die Steinkohle von derzeit 1,054 auf 1,020 Milliarden Euro. Kräftig angehoben wird dagegen das Volumen des Energieeffizienzfonds (von 463 auf 653 Millionen Euro). Die Förderung für den Ausbau von Breitbandnetzen soll um 189 Millionen Euro auf nur noch 500 Millionen Euro sinken. Die Zuschüsse zum Kauf von elektrisch betriebenen Personenwagen sollen von 192 Millionen Euro auf 275 Millionen Euro steigen.

Im Erb- oder Schenkungsfall profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuervergünstigung nach Paragraf 13a Erbschaftsteuergesetz. Diese allerdings nur die Länderkassen belastende Steuervergünstigung hat ein Volumen von 5,7 Milliarden Euro. 3,815 Milliarden Euro macht der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und andere Leistungen aus. Davon entfallen 2,089 Milliarden auf den Bund. Die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge macht 2,815 Milliarden Euro aus, davon 1,196 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes. 871 Millionen Euro Steuerausfälle beim Bund und 2,05 Milliarden Euro insgesamt macht die Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen