Subventionen steigen stark an
Finanzhilfen: Das Anwachsen der Subventionssumme beruhe auf Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz
Im Erb- oder Schenkungsfall profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuervergünstigung nach Paragraf 13a Erbschaftsteuergesetz
Die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes werden bis 2018 stark ansteigen. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/13456) vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018 hervorgeht, wird mit einem Anstieg der Gesamtsumme von 20,9 Milliarden im Jahr 2015 auf 25,2 Milliarden im Jahr 2018 gerechnet. Insgesamt seien elf Finanzhilfen neu eingeführt werden. Das Anwachsen der Subventionssumme beruhe auf Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz.
"Mit den neuen Finanzhilfen wurden unter anderem eine Förderung für Pumpen- und Heizungsoptimierung und Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener PKW eingeführt", schreibt die Regierung. Die Summe der Steuervergünstigungen steigt nach diesen Angaben nur leicht von 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 16,1 Milliarden im Jahr 2018. 53,1 Prozent aller Subventionen gehen an die gewerbliche Wirtschaft. Hinzu kommen 10,74 Milliarden Euro Finanzhilfen, die von den Bundesländern (zum Teil als Kredite) gewährt werden.
Größte Finanzhilfe des Bundes ist die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW-Förderbank, die von 1,48 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,794 Milliarden im kommenden Jahr steigen soll. Leicht sinken wird die Verstromungshilfe für die Steinkohle von derzeit 1,054 auf 1,020 Milliarden Euro. Kräftig angehoben wird dagegen das Volumen des Energieeffizienzfonds (von 463 auf 653 Millionen Euro). Die Förderung für den Ausbau von Breitbandnetzen soll um 189 Millionen Euro auf nur noch 500 Millionen Euro sinken. Die Zuschüsse zum Kauf von elektrisch betriebenen Personenwagen sollen von 192 Millionen Euro auf 275 Millionen Euro steigen.
Im Erb- oder Schenkungsfall profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuervergünstigung nach Paragraf 13a Erbschaftsteuergesetz. Diese allerdings nur die Länderkassen belastende Steuervergünstigung hat ein Volumen von 5,7 Milliarden Euro. 3,815 Milliarden Euro macht der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und andere Leistungen aus. Davon entfallen 2,089 Milliarden auf den Bund. Die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge macht 2,815 Milliarden Euro aus, davon 1,196 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes. 871 Millionen Euro Steuerausfälle beim Bund und 2,05 Milliarden Euro insgesamt macht die Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand aus. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17
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