Bekämpfung von Finanzkriminalität


Die eIDAS-Verordnung von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft



Um den "Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung" geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12493) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12337). Darin schrieb die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0- Verordnung initiiert.

Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU, führte die Fraktion ferner aus. Die neue Verordnung ziele darauf ab, "die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen würden derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist für den Bereich der Vertrauensdienste das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend zuständig, während das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung für die "Umsetzung der Digitalen Identitäten" inne hat.
Zum Seitenanfang

Vorbemerkung der Fragesteller
Die eIDAS-Verordnung (eIDAS = electronic Identification, Authentication and Trust Services) von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, hat die Europäische Kommission die eIDAS-Verordnung überarbeitet und die eIDAS 2.0-Verordnung initiiert. Am 29. Februar 2024 hat das Europäische Parlament die novellierte eIDAS-Verordnung beschlossen. Am 26. März 2024 folgte der Rat der Europäischen Union.

Die neue eIDAS 2.0-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen. Dafür sieht die Verordnung die Einführung einer europäischen digitalen Identitäts-Wallet vor, die den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) ermöglichen soll, ihre Identität elektronisch nachzuweisen und digitale Zertifikate sicher zu verwalten. Diese Identitäts-Wallet soll binnen Zweijahresfrist ab Amtsblatt-Veröffentlichung für jeden EU-Bürger ab dem 11. April 2026 zur Verfügung stehen.

Diese zeitliche Vorgabe setzt weitreichende gesetzliche Anpassungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten und insbesondere in Deutschland voraus. So sollen knapp 50 Durchführungsakte notwendig sein, um eine europaweite Harmonisierung einzuleiten, welche in zwei Paketen erst im November 2024 und dann im Mai 2025 verabschiedet werden. Die Durchführungsakte bilden die Rahmengesetzgebung für die Umsetzung von eIDAS 2.0 in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass auch auf nationaler Ebene Gesetze angepasst werden müssen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 08.11.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen