Rolle der Aufsichtsbehörden im Wirecard-Skandal


Wirecard: Geldwäscheaufsicht im Freistaat Bayern unklar
Regierung von Niederbayern wäre die geldwäscherechtliche Aufsichtsbehörde



Die Frage, wer für die Geldwäscheaufsicht der inzwischen insolventen Wirecard AG zuständig ist, ist ungeklärt. Laut Bundesregierung ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard Bank AG, eine Tochter der Wirecard AG, zuständig, da sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Kreditinstitut eingestuft wird. "Eine Verpflichtung der BaFin, die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard AG auszuüben, besteht hingegen nicht", heißt es in einer Antwort (19/21494) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21113).

In der Antwort führt die Bundesregierung weiter aus, dass die Regierung von Niederbayern am 25. Februar 2020 der BaFin mitgeteilt habe, dass sie die Wirecard AG geldwäscherechtlich als Finanzunternehmen einstufe. Den Angaben zufolge wäre damit die Regierung von Niederbayern die geldwäscherechtliche Aufsichtsbehörde. Die von der Regierung von Niederbayern erbetene abschließende Einschätzung der BaFin habe nicht abgegeben werden können, da sie "keine Aussagen zu einer Landeszuständigkeit treffen kann", schreibt die Bundesregierung. Am 27. Mai 2020 habe die Regierung Niederbayerns telefonisch erneut mitgeteilt, von der eigenen Zuständigkeit auszugehen.

Am 25. Juni 2020 habe wiederum das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration dem Bundesfinanzministerium und der BaFin mitgeteilt, dass die Frage der Einordnung "aus Sicht des Ministeriums noch offen sei und man auf Arbeitsebene befürworte, die Verpflichteteneigenschaft als 'Finanzunternehmen' zu verneinen, da der Hauptzweck der Wirecard AG in der Bereitstellung von Betrieb und Vermarktung von Informationsdienstleistungen liege". Laut Bundesregierung hatte die Regierung Niederbayern argumentiert, dass die Wirecard über dieses operative Geschäft hinaus "auch noch eine größere Anzahl von Töchtern im Ausland halte, die dem 'Finanzinstitutssektor' zuzurechnen seien."

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass BafIn und die Deutsche Bundesbank die Wirecard AG nach einer "umfangreichen, gemeinsamen Prüfung" im Jahr 2017 und einem bis Januar 2019 gelaufenen Inhaberkontrollverfahren als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding-Gesellschaft eingestuft hatten. 8deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 16.11.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen