Beim Prozess-Outsourcing kein Risiko eingehen
Carmao entwickelt MaRisk-Konzept: Risikomanagerin als Bindeglied zu Auslagerungsbeauftragten
Spezialistin für risikoorientiertes Informations-Management übernimmt Steuerung und Überwachung von Outsourcing-Pozessen wie z.B. Bankgeschäften
(28.08.14) - Das Outsourcing von verschiedenen Unternehmensprozessen wie zum Beispiel den Bankgeschäften kann Risiken bergen. Um diese zu analysieren und beseitigen, empfiehlt sich eine klare Definition der relevanten Aktivitäten und Prozesse sowie Organisationseinheiten. Die Carmao GmbH unterstützt Unternehmen als Risikomanager dabei, die Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten zu überwachen. Dazu hat die Spezialistin für risikoorientiertes Informations-Management ein Konzept entwickelt, das auf den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) in der Kreditwirtschaft basiert.
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Die Bereitschaft von Unternehmen zum Outsourcing wächst zunehmend. Lag die Anzahl unter Befragten im Jahr 2011 noch bei 32 Prozent, so können sich laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting bereits 43 Prozent der Unternehmen vorstellen, ihre Prozesse auszulagern. Befragt wurden für die Studie insgesamt 200 IT-Führungskräfte, Vorstände und CIOs. So erhofft sich fast jeder zweite Manager Entlastung durch Outsourcing. Denn durch die Auslagerung von Geschäftsprozessen können diese unter anderem den Fokus wieder auf ihr Kerngeschäft legen.
Damit beim Outsourcing keine sensiblen Daten in falsche Hände geraten, erfordert die Auslagerung von Unternehmensprozessen ein durchdachtes Konzept. Die Carmao GmbH entwickelt als Risikomanagerin ein derartiges Reglement mit dem Fokus auf MaRisk. In diesen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten detailliert festgelegt.
Die prinzipienbasierten MaRisk, die im Dezember 2012 novelliert wurden und im Januar 2013 in Kraft getreten sind, orientieren sich am "Proportionalitätsgrundsatz". Sie basieren auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetze (KWG) und beinhalten eine flexible und praxisnahe Regelung für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute auf beispielsweise Gruppenebene sowie beim Outsourcing.
Dabei eröffnet die Bankenaufsicht den Instituten Spielräume für eine konkrete Umsetzung, die von Institutsgröße sowie dem Geschäftsmodell und dem einhergehenden Risikogehalt der Geschäftstätigkeit abhängig ist. Die Anforderungen beziehen sich auf das Management der relevanten Risiken und dienen dazu, sämtlichen Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung der Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte sowie die Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen und die Herbeiführung erheblicher Nachteile für die Gesamtwirtschaft.
Carmao unterstützt Unternehmen dabei, relevante Aspekte im Hinblick auf die Sicherheit beim Outsourcing zu berücksichtigen. So entwickelt die Risikomanagerin Konzepte gemäß MaRisk, um die mit jeder Auslagerung verbundenen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen. Carmao legt dabei Priorität auf eine effiziente und praxisgerechte Umsetzung. Diese Leistung bietet das Unternehmen auch als Managed Service an. (Carmao: ra)
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