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Controlling und Compliance


Konzernweites und international einheitliches Controlling ist eng verknüpft mit den Rahmenbedingungen, die sich aus Standards ergeben
Einhaltung der gesetzlich auferlegten Standards in allen Ländern ist nur dann erfüllbar, wenn die eingesetzte Lösung für Finanzbuchhaltung und Controlling über dafür geeignete Instrumente verfügt


Frank Pawlak
Frank Pawlak Grenzüberschreitender Vertrauensbeweis, Bild: Portolan

Von Frank Pawlak*

(27.11.07) - Wer sein Geschäft auf internationalem Terrain betreibt oder dorthin entwickeln will, hat sich mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten auseinander zu setzen. Für die Berichterstattung bedeutet das, zu jeder Zeit den jeweils vielschichtigen Ansprüchen und Richtlinien von Gesetzgebern, Kreditinstituten und Geschäftspartnern genüge tun zu müssen – weltweit.

Die brisante Thematik eines konzernweiten und international einheitlichen Controllings ist eng verknüpft mit den Rahmenbedingungen, die sich aus Standards wie beispielsweise Sarbanes Oxley, Basel II und auch den allgemeinen Compliance-Maßnahmen ergeben. Hier sind es nicht nur die vor dem Eintritt in die EU befindlichen (osteuropäischen) Schwellenländer, die hohe Standards setzen, sondern gerade auch Konzerne mit Sitz oder auch Tochterunternehmen in den USA haben mit verschärften Anforderungen umzugehen.

Sine qua non in den USA
So steht hinter dem Schlagwort Sarbanes Oxley ein US-Gesetz zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung, das 2002 in Folge von aufsehenerregenden Bilanzskandalen erlassen wurde. Durch verschärfte Rahmenbedingungen für in- und ausländische Unternehmen, die an einer US-Börse gelistet sind, aber auch für deren Tochterunternehmen soll das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit veröffentlichter Finanzdaten gestärkt werden.

Dabei geht es nicht nur um Pflichten wie die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit von Abschlüssen durch CEO und CFO, die vergleichbar mit einer eidesstattlichen Versicherung (und deren rechtliche Konsequenzen) ist, oder das Verbot von Darlehensgewährungen an das Management.

Insbesondere erweitern sich für die Unternehmen die Offenlegungspflichten von Finanzdaten, was wiederum mit entsprechenden Anforderungen an das eingesetzte Controllingsystem verbunden ist. Die Einhaltung der gesetzlich auferlegten Standards in allen Ländern ist somit nur dann erfüllbar, wenn die eingesetzte Lösung für Finanzbuchhaltung & Controlling über dafür geeignete Instrumente verfügt.

Vorgaben für und durch die Banken
Ähnlich bedeutend sind diese Zusammenhänge auf einem anderen Gebiet, nämlich dem der Refinanzierung durch Kreditinstitute gemäß Basel II. Ab Januar 2007 richtet sich die Höhe des Eigenkapitals, das eine Bank zur Absicherung ihres Kreditgeschäfts vorhalten muss, nach dem Risiko bei den vergebenen Krediten.

Daher muss jedes einzelne Risiko durch die Finanzinstitute exakt geprüft werden, um die Kreditwürdigkeit der Unternehmen nach festen Kriterien zu bewerten. Um den Banken dafür alle relevanten Daten zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, dass die eingesetzte Rechnungswesen-Lösung alle notwendigen Kennziffern konzernweit konsolidiert, vereinheitlicht abbildet und flexibel genug ist, auch den speziellen Anforderungen der Kreditgeber gerecht zu werden.

Durch Transparenz Vertrauen schaffen
Unter dem Stichwort Compliance lassen sich schließlich nicht nur sämtliche Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien subsumieren, sondern weit darüber hinaus auch alle Aktivitäten, die auf eine Übereinstimmung des Geschäftsverhaltens auch mit gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen zielen. Dabei liegt in dem Schaffen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein wichtiger Aspekt begründet, der Vertrauen schafft und zukunftssichere Geschäftsbeziehungen ermöglicht.

Auch hier sind die IT-Werkzeuge für Finanzbuchhaltung und Controlling ein wesentlicher Faktor für den grenzüberschreitenden Vertrauensbeweis an alle Geschäftspartner. Im Detail ergibt sich eine immense Bandbreite an zu erfüllenden Kriterien. Denn zu denken ist hier bei weitem nicht nur an die Pflicht einer Historisierung, gerade bei der Veränderung von Daten, und ein Monitoring aller relevanten Abläufe. Letztendlich sind ausnahmslos alle Transaktionen (nach außen und innen) revisionssicher darzustellen. (Portolan: ra)

*Frank Pawlak, Mitglied der Geschäftsführung Portolan Commerce Solutions GmbH



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