Die Entwicklung eines integrierten OSINT-Ansatzes
Open Source Intelligence: Frei zugängliche Daten zur Erfüllung der Anforderungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie?
Mit Erlass der 4. EU-Geldwäscherichtlinie hat die Europäische Union die Weiterentwicklung des Know-Your-Customer-Prinzips angestoßen
Von Axel Brückmann
(29.04.16) - Seit Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2015/849 (im Folgenden vereinfacht: 4. EU-Geldwäscherichtlinie) stehen Verpflichtete bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers vor neuen Herausforderungen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie man frei zugängliche Daten zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers effizient und zielgerecht nutzen kann.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Grund genug also, sich mit den Auswirkungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie auseinanderzusetzen. Eine wesentliche Neuerung in der europäischen Antigeldwäschegesetzgebung stellt die Einführung eines zentralen Registers zur Erfassung des wirtschaftlichen Eigentums nach Art. 30 Abs. 3 Richtlinie (EU) 2015/849 dar. Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, dürfen sich Verpflichtete nach Art. 30 Abs. 8 Richtlinie (EU) 2015/849 allerdings nicht ausschließlich auf das zentrale Register verlassen. Vielmehr müssen Verpflichtete im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes die Angaben des zentralen Registers kritisch hinterfragen und demnach eigene Validierungsschritte anstellen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2016, Seite 68 bis 74) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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