Effektive Bekämpfung von Geldwäsche
Geldwäscheprävention und -bekämpfung bei Güterhändlern
Eine interviewbasierte Analyse in der Industrie
Von Christian Friedrich Prof., Dr. Reiner Quick, Michael Peters
(28.04.16) - Das Geldwäschegesetz verpflichtet Güterhändler in Deutschland zur Einrichtung eines Systems zur Geldwäschegesetz (GwP). Allerdings fehlt eine empirische Untersuchung der diesbezüglichen Praxis. Die vorliegende Studie ergründet mit einem explorativen Ansatz den Stand der GwP bei Güterhändlern. Es zeigt sich, dass diese trotz entsprechender Risiken nicht ausreichend implementiert ist. Grund dafür ist unter anderem eine mangelnde und heterogene Aufsicht. Eine erfolgreiche Einrichtung ist aber möglich.
Das schwer zu schätzende Ausmaß der weltweiten Geldwäsche liegt je nach Schätzung bei zwei und mehr Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung und somit weit über einer Billion USD. Eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche kann nur gelingen, wenn sich neben der Finanzbranche auch die Industrie aktiv an der Geldwäscheprävention (GwP) beteiligt. Entsprechend hat der deutsche Gesetzgeber "Personen, die gewerblich mit Gütern handeln" (Güterhändler), im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) zur GwP verpflichtet. Deren Umsetzung in der Praxis der deutschen Industrie ist bislang allerdings weitgehend unerforscht. Ausgehend von einer heterogenen Aufsichtspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Bundesländern liegt die Vermutung nahe, dass die GwP in der deutschen Industrie zumindest ebenso heterogen ist, wenn sie nicht gar weitestgehend vernachlässigt wurde.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2016, Seite 62 bis 67) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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