GwG: Verstärkte Sorgfaltspflichten


Das neue Geldwäschegesetz: Überblick zu Änderungen und neuen Herausforderungen unter besonderer Berücksichtigung der Güterhändler
Geldwäsche-Compliance: Deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens und öffentliche Bekanntmachung von Verstößen gegen das GwG



Von Dr. Susanne Stauder

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es geht zurück auf die 4. EU-Geldwäscherichtlinie und bringt erhebliche Verschärfungen und Neuerungen mit sich. Es stärkt den risikobasierten Ansatz der Geldwäsche-Compliance für den einzelnen Verpflichteten, bringt aber zugleich neben der Ausweitung des Adressatenkreises und einer deutlichen Erweiterung des Normenkatalogs unter anderem auch die Einführung eines Transparenzregisters und eine Erhöhung des Bußgeldrahmens mit sich. All das führt zu Änderungen. Nicht nur für den Finanzsektor, sondern auch für übrige, nicht im Bereich der Finanzwirtschaft angesiedelten Unternehmen. Ziel dieses Beitrags soll sein, einen Überblick über ausgewählte Änderungen zu verschaffen und insbesondere dem Verpflichtetenkreis der Güterhändler aufzuzeigen, an welchen Stellen Handlungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf besteht.

Schon seit geraumer Zeit treffen die im Geldwäschegesetz niedergelegten Pflichten längst nicht mehr nur den Finanzsektor. Zahlreiche Vertreter anderer Gewerbe sind ebenfalls gesetzlich angehalten, verschiedene Vorgaben zu erfüllen, um der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung "den Kampf anzusagen". In § 2 GwG wird eine Vielzahl von Berufsgruppen mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen abschließend aufgelistet. All diesen werden Vorgaben im Hinblick auf den künftig einzuhaltenden Mindeststandards hinsichtlich ihrer Geldwäsche-Compliance gemacht.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2017, Seite 227 bis 233) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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  • Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR

    Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

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    In meiner Serie "Maschine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

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    Compliance ist keine unverbindliche Aufforderung an die Mitarbeiter, sich an bestehende Vorschriften zu halten, keine Schönwetterveranstaltung, sondern eine Verpflichtung aller Unternehmensangehöriger. Dabei ist die Überzeugung in die Sinnhaftigkeit wirkungsvoller als die Drohung mit Sanktionen bei Fehlverhalten.

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    In einer zunehmend regulierten und globalisierten Wirtschaftswelt gewinnen Compliance-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern prägen auch die ethischen Grundlagen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation. Aber wie gestaltet man eine gelungene Trainingseinheit in der Praxis?

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    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

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