Spielregeln für Unternehmen


Das Berliner Compliance-Modell und Orientierungshilfen der Healthcare-Compliance - Ein Vergleich von Äpfel und Birnen?
Durch das BCM wurde eine neue Orientierungshilfe für Einladungen zu Kulturveranstaltungen geschaffen, während Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen im Gesundheitswesen bereits seit Jahren im Fokus sind



Von Marc Deffland, Tim Hochmuth

In Berlin wurde am 29. März 2017 im Rahmen einer Podiumsdiskussion das Berliner Compliance-Modell (BCM) vorgestellt. Dieses soll als Leitfaden für Einladungen zu Veranstaltungen dienen. Ein Thema, welches im Gesundheitswesen ein Dauerbrenner und Gegenstand zahlreicher Orientierungshilfen ist. Dieser Artikel zeigt die Unterschiede zwischen dem BCM sowie den Orientierungshilfen des Gesundheitswesens und diskutiert die Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Modelle.

Die Auseinandersetzung mit Orientierungshilfen und relevanten Standards ist für Compliance-Manager nicht nur Kür, sondern Pflicht: Diese bilden oftmals die Basis für interne Richtlinien und werden in Gerichtsverfahren regelmäßig als Auslegungshilfe verwendet.

Im Bereich des Gesundheitswesens existieren bereits seit über einem Jahrzehnt Orientierungshilfen. Im Fall des BCM wird erwartet, dass es eine besondere (branchenübergreifende) Rolle einnehmen und einen festen Standard bilden wird. Der ehemalige Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat bereits zugesichert, das BCM in die Neuauflage der Kommentierung zum DCGK aufzunehmen. Daher ist es an der Zeit, eine kritische Diskussion über die geplanten Regelungen zu führen. Im Folgenden werden die Orientierungshilfen des BCM sowie des Gesundheitswesens vorgestellt und miteinander verglichen. Abschließend erfolgt eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Existenz unterschiedlicher Modelle.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2017, Seite 151 bis 154) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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