Zum Umgang mit REMIT


Die Regulierung der Transparenz und Integrität auf Energiegroßhandelsmärkten (REMIT)
Eine Handreichung zur Prüfung des Themengebietes



Von Peter Stuhlweißenburg und Dr. Andrea Wölfel

Im Nachgang zur Finanzkrise aus dem Jahre 2008 hat die Europäische Union sowohl den Finanz- als auch den Energiesektor mit einer Reihe von neuen Verordnungen und Richtlinien und deren Überwachung durch die EU-Agenturen ESMA und ACER verstärkt reguliert. Die hier behandelte EU-Verordnung REMIT zielt auf die physischen Strom- und Gasgroßhandelsmärkte ab. REMIT legt branchenspezifische Verhaltensregeln mit dem Ziel fest, einen offenen und fairen Wettbewerb auf diesen Märkten zum Nutzen der Endverbraucher von Energie zu fördern. Die Vorgaben sollen insbesondere missbräuchliches Verhalten von Markteilnehmern unterbinden.

Viele, auch kleinere Energieversorgungsunternehmen beziehen Strom oder Gas mithilfe von Großhandelsprodukten oder verfügen über Erzeugungsanlagen, die mithilfe solcher Verträge vermarktet werden. Sie sind daher angehalten, ein wirksames Internes Kontrollsystem einzurichten, um die REMIT-Vorgaben zu erfüllen. Diese Handreichung beruht auf einem Prüfungsleitfaden der Fachgruppe "Energie- und Finanzhandel" des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision Energie und Verkehr".

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2019, Seite 228 bis 234) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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