Die Prüfung der Risikoanalyse


Qualitative und quantitative Methoden der Risikoanalyse in der Prüfung durch die Interne Revision
Ansätze zur Prüfung des Risikomanagementsystems für mittelständische Revisionen



Von Anja Erhardt, Arnd Furken

Die Analyse von Risiken war im Mittelstand bisher eher die Domäne für Spezialisten. Das Risikomanagement wurde oft erst in den letzten Jahren, teilweise unter dem Einfluss von Wirtschaftsprüfern oder mit der Einführung von Managementsystemen, entwickelt. Für die mittelständische Revision ist daher die Prüfung des Risikomanagements zunehmend wichtig geworden. Wenn die Interne Revision das Risikomanagement kompetent prüfen will, muss der Prüfer über ein ausreichendes Wissen über die im Risikomanagement gebräuchlichen Methoden und Ihre Einsatzgebiete verfügen. Die Risikoanalyse bildet im Rahmen des Risikomanagements die Grundlage für die spätere Einstufung und Gewichtung des untersuchten Risikos.

Eine inadäquate Analysemethode kann zu einer zu falschen Risikoeinstufung führen, und zur Folge haben, dass Ressourcen des Unternehmens suboptimal eingesetzt werden. Auf diese Weise werden fehlerhafte Schwerpunkte gesetzt, oder es bleiben zu niedrig bewertete Risiken unbehandelt. Deshalb wirken sich insbesondere bei wesentlichen Risiken Auswahl und Anwendung der Analysemethoden und damit die Bewertung unmittelbar auf die Qualität der Managemententscheidungen aus.

Wir stellen eine Auswahl quantitativer und qualitativer Analysemethoden des Risikomanagements, die für den Mittelstand praktikabel sein können, vor. Außerdem wird auf ihre Einsatzgebiete und Eignung im Rahmen der Risikobewertung eingegangen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2018, Seite 18 bis 28) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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    Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

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