Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen


Risikoorientierte Prüfungsansätze für die Revision im Krankenhaus
Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und der geltenden Vorschriften sollte bei der risikoorientierten Prüfungsplanung der Revision im Krankenhaus Beachtung finden



DIIR-Arbeitskreis

Die Pflegepersonaluntergrenzen beschäftigen seit ihrer Einführung 2019 einen Großteil der Krankenhäuser in Deutschland. Aufgrund ihrer Relevanz für die Patientensicherheit, aber auch durch drohende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben oder der Meldepflichten, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu den Pflegepersonaluntergrenzen ein Thema, das bei der risikoorientierten Prüfungsplanung durch die Revision im Krankenhaus beachtet werden sollte. Im Beitrag werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst, potenzielle Risiken näher beleuchtet sowie mögliche Schwerpunkte für eine Prüfung durch die Revision aufgezeigt.

Anfang 2019 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Pflegepersonaluntergrenzen für einige pflegesensitive Bereiche der stationären Krankenversorgung eingeführt. Ziel war es, die Qualität der Pflege zu verbessern und das Personal zu entlasten. Seitdem wurden die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) mehrfach überarbeitet und auf weitere stationäre Bereiche ausgedehnt.

Für die betroffenen Krankenhäuser kann die PpUGV einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand für die Planung und Erfassung des Personaleinsatzes sowie für die Auswertung und Meldung der Personaleinsatzdaten bedeuten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2022, Seite 20 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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