Die (oft) vergessene Dimension von Fraud
Nachbearbeitung von Fraud im Kontext von Organizational Trauma and Healing in Kirchen und (Non-Profit-) Organisationen: Eine Aufgabenstellung für die Interne Revision?
Aufgrund der Erkenntnis, dass sich Fraud-Fälle traumatisierend auf die ganze Organisation auswirken können, ist eine Auseinandersetzung mit den Folgeerscheinungen sinnvoll
Lutz Ansorge, Christian M. Beck, Jens Buchholz
Ist nach der Prüfung eines Fraud-Falls und dem Prüfungsbericht wirklich schon alles vorbei? Oder ergeben sich danach für die Organisation weiterführende Herausforderungen? Der Artikel zeigt auf, welche Folgewirkungen im Nachgang zu einem Fraud-Fall auf die Organisation Einfluss haben können und wie die Interne Revision hierbei unterstützen kann. Dabei werden empirische Erkenntnisse zur Nachbearbeitung von Fraud im Kontext von Organizational Trauma and Healing sowie der Seelsorgelehre – als Handlungsoption zumindest für den kirchlichen Bereich – betrachtet.
Die Interne Revision soll unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen erbringen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen. Dabei unterstützt die Interne Revision die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele und hilft, die Führungs- und Überwachungsprozesse zu bewerten und zu verbessern. Die Leitung der Internen Revision ist nach den Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA) verpflichtet, den verantwortlichen Leitungsgremien regelmäßig zu berichten. Die Berichterstattung muss wesentliche Risiko und Kontrollthemen, einschließlich des Risikos doloser Handlungen, berücksichtigen. Auch die Berufsstandards der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) beinhalten diese Verpflichtung und verbinden sie mit den Anforderungen des Internal Control – Integrated Framework (COSO) und den hier für die Revision insbesondere relevanten Komponenten Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2023, Seite 108 bis 113) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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