Aufdeckung von Fraud im Vertrieb


Fraud im Vertrieb: Prüfungsleitfaden am Beispiel des Industriesektors
Durch einen konsequenten Fraud-Risk-Managementprozess im Vertrieb kann das Risiko für Fraud im Vertrieb erheblich reduziert werden



Der Beitrag wurde im DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" erstellt. Beteiligt waren Andreas Böhner, Bernd-David Rückert, CIA, CFE, CFI, und Hiltrud Walz, CFE

Die Hauptaufgabe des industriellen Vertriebs ist der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, um den für den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens notwendigen Umsatz zu erzielen. Grundlage dafür ist in der Regel die Gewinnung von Aufträgen bei Einkaufsbereichen beziehungsweise sonstigen für den Einkauf autorisierten Personen oder Fachbereichen der Kundenseite. Immer wieder gibt es aber Schlagzeilen über Untreue, Bestechung und Korruption in den Medien. Betrügerische Handlungen verursachen hohe direkte Kosten (zum Beispiel in Form von unrentablen Auftragseingängen im Vertrieb) sowie Folgekosten in Form von Sanktionen (zum Beispiel Geldbußen, Ausschluss vom Wettbewerb, Schadensersatzansprüche) und Rufschädigung mit negativen Auswirkungen für die zukünftige Marktpositionierung und Vertriebstätigkeit. Der nachfolgende Leitfaden gibt einen Einblick über die Formen betrügerischer Handlungen im Vertrieb sowie Hinweise zur Korruptionsprävention und für die Revisionsarbeit im Industriesektor.

Das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von Gebern und Nehmern. Im BKA-Bundeslagebild 2021 wurde als häufigster Grund für Bestechende (Geber) das Erlangen von Aufträgen ermittelt. Der am Markt oftmals vorherrschende Wettbewerbsdruck und der relativ geringe Umsatzanteil, der beispielsweise für Bestechungen aufzuwenden ist, kann zu betrügerischen Handlungen im Vertrieb führen. Begünstigt wird dies durch die geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Korruption im Vertrieb. So weist eine Studie für Wirtschaftskriminalität der KPMG von 2023 den Vertrieb als den am häufigsten betrogenen Bereich für Unternehmenskriminalität aus.

Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird unter anderem dadurch erschwert, dass Bestechungen oftmals in Form von Sachzuwendungen und Bargeld erfolgen.
Somit ist es wichtig, betrügerische Handlungen im Vertrieb zu erkennen sowie durch Maßnahmen der Korruptionsprävention (zum Beispiel Compliance-Kodex, Hinweisgebersysteme, Funktionstrennungen, Vieraugenprinzip, Geschäftspartnerprüfung, Datenanalyse und Prüfungstätigkeit im Vertrieb) bestmöglich zu vermeiden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2024, Seite 21 bis 27) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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