Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche


Bekämpfung von Finanzkriminalität: Überblick und Analyse der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
Der Gesetzestext zum Immobilientransaktionsregister wurde im Gesetzesentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf in nahezu allen Paragrafen maßgeblich überarbeitet




Dr. Carola Rinker

Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können. In einem ersten Beitrag in ZCG 6/23 wurden die Eckpunkte der Reform erörtert. Im vorliegenden Beitrag werden kritische Stellungnahmen analysiert und es wird ein Vergleich zum Gesetzesentwurf gezogen.

Die geplanten Reformen sehen neben der Einführung eines Immobilientransaktionsregisters auch die Schaffung einer neuen Behörde vor. Im vergangenen Jahr wurden sowohl der Referenten- als auch der Regierungsentwurf zu den geplanten Änderungen vorgelegt. Der ursprüngliche Zeitplan, der die Einrichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zum 1.1.2024 vorsah, konnte jedoch nicht eingehalten werden. Der richtige Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche ist nicht nur in der Politik umstritten, sondern auch zwischen den Sachverständigen. Dies hat sich in Anhörungen im Finanzausschuss des Bundestags im Januar 2024 gezeigt.

Der Beitrag ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden die wesentlichen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf dargestellt, bevor anschließend die Änderungen des Gesetzestextes des Referenten- und Gesetzesentwurfs einander gegenübergestellt werden. Aufgrund der umfassenden Reform fokussiert sich der Beitrag auf die geplanten Änderungen sowie Diskussionen zur Einführung der neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie der Einführung eines Immobilientransaktionsregisters.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2024; Seite 68 bis 73) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

  • Wertschöpfung & Unternehmensführung

    Der Begriff "Wertschöpfung" ist für die Corporate Governance in Deutschland von herausragender Bedeutung, da er im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Handlungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat genannt wird. Gleichzeitig gibt es weder im DCGK noch in den darauf verweisenden Gesetzen eine Erläuterung, was unter Wertschöpfung zu verstehen ist. In den betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen wie auch in der Unternehmenspraxis wird der Wertschöpfungsbegriff zudem in zahlreichen unterschiedlichen Kontexten verwendet.

  • Omnibus I und die Folgen

    Die EU-Kommission hat den Entwurf für einen Omnibus-Legislativakt veröffentlicht, der die Fundamente der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik adressiert. Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen dabei ebenso einer Überarbeitung unterzogen werden wie viele weitere Rechtsakte, die erst in den vergangenen Jahren verabschiedet worden sind und als Schlüssel-Bausteine des Green Deals gelten.

  • VSME ED & Nachhaltigkeitsberichtserstattung

    Anfang des Jahres 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED) veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit konnte bis Mitte Mai 2024 eine Stellungnahme einreichen. Diese Möglichkeit haben 51 Unternehmen und Interessenverbände aus Deutschland in Anspruch genommen.

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen