Berichtspflichten gemäß CSRD


ESRS-konforme Implementierung der Wesentlichkeitsanalyse
Ausgewählte Fallstricke aus der bisherigen Praxis der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung



Dr. Josef Baumüller

Während gerade noch die letzte Berichtssaison der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu ihrem Abschluss gelangt, befassen sich zahlreiche europäische Unternehmen bereits mit den Vorbereitungen für die Erstanwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese geht mit einem neuen Anspruchsniveau an die zukünftig vorzulegenden Nachhaltigkeitsberichte einher. Das "Herzstück" der Berichtspflichten gem. CSRD stellt dabei ein Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit dar, dessen Operationalisierung zumeist am Anfang eines Implementierungsprojekts steht. Die Qualität, mit der dies gelingt, bestimmt maßgeblich auch die Nützlichkeit der daran knüpfenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorliegende Beitrag skizziert vier praxisrelevante Fallstricke, mit denen sich Unternehmen dabei konfrontiert sehen, und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.

Bereits die Berichtspflichten gem. NFRD beruhten auf einem Wesentlichkeitsgrundsatz als zentrales Prinzip, auf dessen Grundlage Unternehmen die für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung geforderten Inhalte festlegen sollten. Dieser Grundsatz erwies sich schnell als höchst auslegungsbedürftig, eine zufriedenstellende Klärung in der Literatur oder über weitere Initiativen der EU-Kommission ist allerdings nicht gelungen. Dies war ein wesentlicher Grund dafür, dass die Erarbeitung einer neuen Richtlinie als notwendig erachtet wurde – was zur Verabschiedung der CSRD im Jahr 2022 führte.

Als ein zentraler Neuerungsaspekt wird erstmals der auch dort vorgesehene Wesentlichkeitsgrundsatz näher spezifiziert und inhaltlich als "doppelte Wesentlichkeit" besonders ambitioniert gestaltet .Die Operationalisierung dieses in der CSRD selbst abstrakt beschriebenen Wesentlichkeitsgrundsatzes erfolgt im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards werden mit der CSRD im europäischen Bilanzrecht verankert und konkretisieren die Berichtspflichten, die Unternehmen im von der CSRD festgelegten Anwendungsbereich zu erfüllen haben.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2024; Seite 78 bis 83) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

  • Wertschöpfung & Unternehmensführung

    Der Begriff "Wertschöpfung" ist für die Corporate Governance in Deutschland von herausragender Bedeutung, da er im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Handlungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat genannt wird. Gleichzeitig gibt es weder im DCGK noch in den darauf verweisenden Gesetzen eine Erläuterung, was unter Wertschöpfung zu verstehen ist. In den betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen wie auch in der Unternehmenspraxis wird der Wertschöpfungsbegriff zudem in zahlreichen unterschiedlichen Kontexten verwendet.

  • Omnibus I und die Folgen

    Die EU-Kommission hat den Entwurf für einen Omnibus-Legislativakt veröffentlicht, der die Fundamente der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik adressiert. Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen dabei ebenso einer Überarbeitung unterzogen werden wie viele weitere Rechtsakte, die erst in den vergangenen Jahren verabschiedet worden sind und als Schlüssel-Bausteine des Green Deals gelten.

  • VSME ED & Nachhaltigkeitsberichtserstattung

    Anfang des Jahres 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED) veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit konnte bis Mitte Mai 2024 eine Stellungnahme einreichen. Diese Möglichkeit haben 51 Unternehmen und Interessenverbände aus Deutschland in Anspruch genommen.

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

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