Werkzeug für den elektronischen Rechtsverkehr
Auf der Juristenplattform legalxpress können Anwaltsdokumente nicht nur vertraulich und sicher übermittelt, sondern ab Januar 2009 auch mit der Wertigkeit des eigenen Kanzleibriefpapiers versehen werden
Die durch die elektronische Signatur unverfälschbaren Dokumente erhalten ihre individuelle Wertigkeit zurück
(17.12.08) - Für Rechtsanwälte und Notare spielt die Wertigkeit des Papiers, auf dem Klageschriften verfasst, Gutachten erstellt und Beglaubigen formuliert werden, eine ganz besondere Rolle: Hadernhaltig und mindestens 80 Gramm schwer, versehen mit unverwechselbarem Wasserzeichen und mit dem individuellen Wappen oder dem Kanzleilogo, das Ganze in zeitloser Ästhetik - erst ein solches Papier bringt die Qualität der juristischen Arbeit vollendet zum Ausdruck.
Mittlerweile wird die juristische Korrespondenz allerdings zunehmend elektronisch abgewickelt. Spätestens seit den gesetzlichen Änderungen zum elektronischen Rechtsverkehr, Stichwort: Mahnverfahren, verfügt nahezu jeder Anwalt über eine Signaturkarte und bearbeitet zahlreiche Vorgänge zunehmend online. Die individuelle Note der Kanzlei, die wertige Anmutung der sensiblen Dokumente bleibt dabei meist auf der Stecke.
Das Anwaltsportal "legalxpress" will diesem Defizit nun entgegentreten: Ab Januar 2009 kann elektronischen Anwaltsdokumenten hier sogar eine Wertigkeit vermittelt werden, wie sie in Papierform gar nicht umsetzbar ist: Die elektronische Signatur verleiht dem Schreiben zunächst Authentizität und schützt es vor Manipulationen. Zusätzlich kann die digitale Unterschrift durch einen individuellen Signatur-Stempel in dem signierten PDF-Dokument abgebildet werden - zum Beispiel durch ein Wappen oder ein Kanzlei-Logo.
"Dies ist ein Bereich, in dem die Signaturkarte, deren vielfältiges Einsatzpotenzial vielen Anwälten noch gar nicht bewusst ist, eine sinnvolle Aufgabe erfüllen kann - ohne großen Aufwand: Die durch die elektronische Signatur unverfälschbaren Dokumente erhalten ihre individuelle Wertigkeit zurück und die Kanzlei hat so die Möglichkeit, den elektronisch verfassten Dokumenten den eigenen Stil zurück zu geben", sagte Holger Bogs von
legalxpress.
Ein angenehmer Nebeneffekt: Dadurch, dass beim Einreichen einer Klage auf elektronischem Wege (z.B. gemäß §130a, §133 ZPO) die Papierabschriften für die Gegenseite entfallen, kann Zeit und Geld gespart werden. In der Praxis liegt die Ersparnis laut Erfahrungsberichten von Rechtsanwälten bei etwa 30 Prozent.
Neben der Signatursoftware "digiSeal office" von secrypt, die den wertigen, individuellen PDF-Signaturstempel ermöglicht, befindet sich in dem Signaturpaket von legalxpress ein Kartenlesegerät. Ergänzt wird das Paket durch weitere sinnvolle Werkzeuge für den elektronischen Rechtsverkehr und für die vertrauliche Mandantenkommunikation: So kann jedem Mandaten der Zugang zu seiner eigenen elektronischen Akte eingerichtet werden, wobei die eingehenden Dokumente gemäß den Vorgaben der Kanzlei so aufbereitet werden, dass die Einsicht des Mandanten jederzeit problemlos erfolgen kann. (secrypt: legalxpress: ra)
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