Einhaltung des Geldwäschegesetzes
Banken, Industrieunternehmen und Händler müssen mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes und Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) den rechtlichen Forderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen
Tonbeller und Bureau van Dijk (BvD) schließen strategische Partnerschaft für die automatisierte Prüfung des Wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 des Geldwäschegesetzes (GWG)
(01.10.12) - Die Tonbeller AG, Anbieterin von Compliance-Lösungen, und Bureau van Dijk haben eine strategische Partnerschaft zur automatischen Ermittlung und Prüfung von "Wirtschaftlich Berechtigten" im Rahmen des Kundenannahmeprozesses geschlossen. Über eine Schnittstelle der Lösung "SironKYC" der Tonbeller AG zur Orbis-Datenbank von Bureau van Dijk erhalten Compliance Verantwortliche einen automatisierten Zugriff auf die Eignerstruktur von über 100 Millionen Unternehmen weltweit. Die Erfassung von Daten über den Wirtschaftlich Berechtigten in den Fragebögen bei der Neukundenannahme wird damit erheblich erleichtert. Compliance-Verantwortliche in Banken, Industrieunternehmen und Handel kommen damit ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht bei der Annahme und Risikoprüfung von Kunden und Geschäftspartnern nach. Die Verpflichtung zur Prüfung des Wirtschaftlich Berechtigten schreibt das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErG) vor mit dem in Deutschland die 3. EU Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten ist.
Wirtschaftlich Berechtigte komfortabel im Kundenannahmeprozess prüfen
Bureau van Dijk bietet mit der Orbis-Datenbank Zugriff auf umfassende Informationen zu Unternehmen. Durch die neue BvD-Schnittstelle in SironKYC können Anwender Unternehmen über bestimmte Charakteristiken wie Firmenname, Land oder Stadt im Rahmen des Kundenannahmeprozesses in der Orbis Datenbank suchen. Die gewünschten Informationen sowie die Wirtschaftlich Berechtigen des relevanten Kunden können anschließend im jeweiligen Firmendatensatz eingesehen werden. Entscheidet sich der Anwender nach Suche und Ansicht zur Übernahme des Datensatzes in den SironKYC-Fragebogen, erfolgt die initiale Prüfung des Risikos sowohl des Kunden als auch des Wirtschaftlich Berechtigten. Damit ist der Prüfprozess des Wirtschaftlich Berechtigten komfortabel in den Fragebogen der SironKYC-Lösung integriert. Darüber hinaus reduziert das automatische Einlesen von Stammdaten den Aufwand bei der Neukundenerfassung.
Banken, Industrieunternehmen und Händler sind zur Prüfung verpflichtet
Die Vorschriften des Geldwäschegesetzes müssen von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Leasinggesellschaften, Factoring-Gesellschaften, Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Treuhändern, Immobilienmaklern, Versicherungsmaklern, Spielbanken und auch von gewerblichen Händlern und Versicherungsvermittlern beachtet werden. Mittelständische Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln, fallen unter das Geldwäschegesetz, wenn sie Barzahlungen in Höhe von mehr als 15.000 Euro annehmen.
Gerade der Einzelhandel ist nach dem Gesetz verpflichtet Informationen wie etwa Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift über den Geschäftspartner einzuholen und zu erfassen. Bei der Prüfung sind auch entsprechende Dokumente für den Identitätsnachweis abzufragen. Diese Daten müssen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufgezeichnet und aufbewahrt werden. Mit diesem "Know-your-Customer-Prinzip" kommen die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes nach. (Tonbeller: ra)
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