Versicherungen: Verbindliche Regeln für Vertrieb
Bessere Governance im Versicherungswesen: Versicherer sollten Finanzprodukte einem Realitätscheck unterziehen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband
Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten
(25.11.11) - Eine realitätsgerechte und effiziente Gestaltung von Finanzprodukten fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Versicherungswirtschaft. Anlass war die Jahrestagung des Dachverbandes GDV. Unter anderem müssten Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, um die Verluste bei vorzeitiger Kündigung im Rahmen zu halten. "Die Branche muss ihre Produkte einem Realitätscheck unterziehen und sich verbindliche Regeln für einen fairen Vertrieb geben", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ansonsten müsse der Gesetzgeber aktiv werden.
Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten. Um solche Verluste in Zukunft zu reduzieren, fordert der vzbv:
>> Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Derzeit erhalte der Versicherungsvermittler direkt nach Eingang der ersten Zahlung des Kunden seine Provision. Diese Abschlusskosten verrechne das Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren mit den eingehenden Beiträgen. Die Folge: Das Guthaben wachse zunächst nur sehr langsam, die Erträge seien marginal und der Rückkaufwert im Falle einer Vertragskündigung äußerst gering. Erfülle der Kunde seinen Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit, mache er hohe Verluste. Dies sei heute sehr häufig der Fall, da gebrochene Erwerbsbiographien eher Regel als Ausnahme seien. Das Produkt entspreche damit nicht der Lebenswirklichkeit.
>> Versicherer müssen die prognostizierte Verzinsung auf die tatsächlich eingezahlten Beiträge beziehen, nicht auf den reinen Sparanteil. Die Verbraucher interessiere die Effizienz eines Produktes, die sich aus dem Verhältnis von Geldeinsatz und Rendite ergebe. Die Versicherungsunternehmen zögen jedoch von den tatsächlich geleisteten Beiträgen die diversen Kosten des Produktes ab und berechneten die Rendite ausschließlich auf den verbleibenden Sparanteil. Die Folge: Der Garantiezins erscheine deutlich höher als er real sei.
>> Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Produkte auch ohne Provisionen und Zuwendungen in Form eines Nettotarifs anbieten. Derzeit könnten Verbraucher zwar eine Honorarberatung in Anspruch nehmen, um sich unabhängig von Provisionszahlungen beraten zu lassen. Entschieden sie sich am Ende für ein Versicherungsprodukt, müssten sie dieses jedoch meist bei einem Vermittler kaufen – und zahlten die Provisionen, obwohl sie keine Beratung mehr benötigten. Durch die Nettotarife würden diese zusätzlichen Kosten entfallen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>