Hinweisgeber umfassend schützen
Unternehmensverantwortung fördern und fordern – durch ein modernes Unternehmensstrafrecht
Bundesjustizministerin will neues Sanktionsrecht für Unternehmen und starke europäische Regelungen für den Hinweisgeberschutz
Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley hat sich auf der "8. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption" der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und der Friedrich-Ebert-Stiftung für wirksame Unternehmenssanktionen und einen besseren Schutz von Hinweisgebern ausgesprochen.
"Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität – beispielsweise im Dieselskandal und bei den Betrügereien mit Steuererstattungen in der Finanzbranche – haben zu einem hohen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Der Eindruck wächst, dass dem Rechtsstaat die Instrumente und Kapazitäten fehlen, um derartige Verstöße zu verhindern oder wirksam zu verfolgen", betont Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Wir müssen die Justiz mit wirksamen Rechtsinstrumenten ausstatten, um das Vertrauen in Wirtschaft, Politik und Rechtsstaat zu stärken."
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte dazu: "Für eine effektive Korruptionsbekämpfung brauchen wir auch ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen. Wenn Wirtschaftsstraftaten mit System begangen werden, schaffen wir nun Möglichkeiten, das Unternehmen selbst zu belangen. Umsatzgekoppelte Bußgelder werden hier, ähnlich wie im Kartellrecht, abschreckend wirken. Dann haben Anteilseigner ein ureigenes Interesse daran, Korruption zu verhindern. Compliance wird etwas, was sich lohnt."
Auf der Konferenz ging es auch um einen wirksamen Hinweisgeberschutz. Oft kommen Korruptionsfälle und andere Straftaten nur dann ans Licht, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und anderen Organisationen Missstände melden. Nach geltendem Recht setzen sie sich dabei großen Risiken bis hin zu einem vollständigen beruflichen Ruin aus.
Dr. Katarina Barley erklärte hierzu: "Korruption muss auch als solche enttarnt werden. Das geht nur mit Insiderwissen. Oft bringen Whistleblower die entscheidenden Recherchen und Ermittlungen ins Rollen. Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden sollte. Ich glaube, dass wir hier noch lange nicht am Ziel sind und setze mich für starke europäische Regelungen ein."
Hierzu Prof. Dr. Edda Müller: "Zu hoffen ist, dass die Bundesjustizministerin hierfür die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erhält. Die Offenbarung rechtswidriger Geschäftsgeheimnisse darf nicht länger für den Hinweisgeber sowohl im Arbeitsrecht als auch bezüglich des Rechts auf Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit erheblichen Nachteilen bis hin zu Schadenersatzansprüchen verbunden sein." (Transparency: ra)
eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 14.01.19
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