Strafverfolgung von Auslandsbestechung


Deutschland muss Auslandsbestechung entschlossener bekämpfen
Defizite bestehen insbesondere durch fehlendes Unternehmensstrafrecht, keine generelle Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und unzureichenden Schutz von Hinweisgebern



Angesichts der Veröffentlichung bisher öffentlich unbekannter Fälle von Auslandsbestechung deutscher Unternehmen fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. die Deutsche Bundesregierung auf, zügig gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

Dazu sagte Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Deutschland als drittgrößtem Exportland kommt bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung eine besondere Verantwortung zu. Korruption im Exportgeschäft untergräbt eine saubere öffentliche Verwaltung und einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Das hemmt die Entwicklung von Staaten weltweit. Die Strafverfolgung der Auslandsbestechung wird in Deutschland vor allem durch ein fehlendes Unternehmensstrafrecht untergraben. Es gibt keine wirkungsvollen Sanktionen und es liegt noch immer im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft, ob überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden – das kann nicht sein. Die Ampel kann zeigen, dass sie es ernster meint als die Große Koalition und zügig ein Gesetz auf den Weg bringen.

Nach der neuen Empfehlung der OECD zur Bekämpfung von Auslandsbestechung vom November 2021 sollen Sanktionen nicht nur wie bisher abschreckend, wirksam und verhältnismäßig sein, sondern zusätzlich auch transparent. Deshalb ist es wichtig, dass das neue Unternehmensstrafrecht Transparenz auch bei Verfahrenseinstellungen ermöglicht und nicht einfach die Regelung bei Einzelpersonen übernimmt, die aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Transparenz nicht zulässt. Generell sollten alle Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Fällen von Auslandskorruption veröffentlicht werden. Die Daten, die der OECD übermittelt werden, sollten die Sachverhalte ausreichend darstellen und öffentlich verfügbar gemacht werden. Eine weitere Baustelle, die die Bundesregierung zügig angehen muss, ist der unzureichende Schutz von Hinweisgebern. Hier hat die EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet."

Hintergrund
CORRECTIV, Ippen Investigativ und WELT haben Akten zu mehr als 80 Verfahren zu Auslandsbestechung ausgewertet, die deutsche Staatsanwaltschaften zwischen 2015 und 2021 geführt haben. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass Auslandsbestechung häufig lediglich mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager geahndet wird. Ein Großteil der Fälle sei in Deutschland bisher nicht bekannt.

Derzeit werden Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt, das eine Bußgeldzahlung von maximal 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit vorsieht und es in das Ermessen der Staatsanwaltschaft stellt, ob sie gegen Unternehmen überhaupt Ermittlungen aufnimmt. Dies hat dazu geführt, dass Deutschland zwar gegen eine beträchtliche Zahl von Einzelpersonen Sanktionen verhängt hat, nicht aber auch annähernd in demselben Verhältnis auch gegen Unternehmen.

Im aktuellen "Exporting Corruption"-Report von Transparency International von 2020, der auswertet, wie gut ein Land gegen Bestechung durch seine Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr vorgeht, wurde Deutschland vor diesem Hintergrund zum ersten Mal seit Einführung dieser Berichterstattung vom Status "aktive Verfolgung" auf "moderate Verfolgung" herabgestuft.
(Transparency: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 17.05.22

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen