Vergleich ein für beide Seiten tragbares Ergebnis
Musterverfahren: Fujitsu erreicht Rechtssicherheit über urheberrechtliche Abgaben stellvertretend für die deutsche PC-Industrie
Regelung betrifft rückwirkend die Jahre 2001 bis 2007 und ausschließlich Kopien von Texten und Bildern auf PCs
(06.05.16) - Die Fujitsu Technology Solutions GmbH und die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst haben sich nach langjährigen Verhandlungen über urheberrechtliche Abgaben für PCs auf einen Vergleich geeinigt. Auf Basis des erreichten Vergleichs werden 2,00 Euro pro gewerblich genutztem PC sowie 3,50 Euro pro privat genutztem PC an VG Wort und VG Bild-Kunst gezahlt. Diese Regelung betrifft rückwirkend die Jahre 2001 bis 2007 und ausschließlich Kopien von Texten und Bildern auf PCs. Für legale Kopien von Musik und Filmen auf PCs hatte man bereits vor einigen Jahren einen Vergleich geschlossen.
Die Verhandlungsführung hatte stellvertretend für die deutsche PC-Industrie als Musterverfahren im Rahmen des Branchenverbands Bitkom die Firma Fujitsu inne. Martina Seidl, General Counsel and Vice President Legal und Commercial bei Fujitsu Technology Solutions GmbH, leitete das Team des IT-Konzerns seit dem Beginn des Verfahrens vor 15 Jahren. Gut 70 Prozent aller PC-Hersteller hatten sich aktiv an diesem im Bitkom bislang einzigen Musterprozess beteiligt. Ursprünglich wurde 2001 das Joint Venture Fujitsu Siemens Computers als größter PC-Anbieter in Deutschland mit der Führung betraut, ehe Fujitsu als Rechtsnachfolger diese Rolle übernahm. Fujitsu verfügt mit dem Werk in Augsburg über eine der weltweit modernsten Produktionsstandorte für Computer und Speichersysteme und die einzige verbliebene PC-Fertigung in Deutschland.
VG Wort und VG Bild-Kunst hatten für den Zeitraum 2001 bis 2007 ursprünglich 30 Euro pro PC gefordert. Gerichte hatten bis zu 12 Euro pro PC angesetzt.
In Summe erhalten VG Wort und VG Bild-Kunst von den PC-Herstellern und Importeuren aufgrund des Vergleichs nun Zahlungen von voraussichtlich insgesamt über 100 Millionen Euro. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Verwertungsgesellschaften werden diesen Betrag nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten.
Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, aufgrund dessen 4,00 Euro bis 13,19 Euro pro Gerät fällig werden. Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt.
Martina Seidl, General Counsel and Vice President Legal und Commercial bei Fujitsu, sagte: "Der Vergleich ist ein für beide Seiten tragbares Ergebnis, das wir in sehr intensiven, immer fairen Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielt haben. Durch diese einvernehmliche außergerichtliche Lösung haben wir das in uns gesetzte Vertrauen der PC-Industrie sicherlich gerechtfertigt."
(Fujitsu: ra)
Fujitsu Technology Solutions: Steckbrief
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