So geht Datenschutz für Connected-Cars


eco Verband auf der Concar-Expo 2018 mit Vortrag und Workshop zur DSGVO
Daten als Ressourcen für vernetzte und selbstfahrende Autos schützen



Die EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) hat weitreichende Auswirkungen auf das Vernetzte Fahren. Der eco Verband zeigte im Rahmen der Concar-Expo 2018 wie OEM, Zulieferer, Softwarehersteller und IoT-Plattformen die neuen Anforderungen erfüllen und zugleich Daten für neue Mobility-Lösungen sicher nutzen. Auf dem eco-Stand, mit einem Vortrag und in einem Workshop beantworteten eco-Experten Fragen zu den Themen Konnektivität, Cloud-Services und Künstliche Intelligenz.

So werden Mobilitätsdienste und Automobilprodukte DSGVO-compliant
"Daten sind die Ressourcen für vernetzte und selbstfahrende Autos und für die Mobilitäts-Services der Zukunft", sagte Thorsten Stuke, eco Experte Mobility und Managing Director m2m-Tailors. "Sensoren und Onboard-Systeme im Auto übermitteln über das mobile Internet ständig Daten an Rechenzentren und Cloud-Plattformen." Wie Unternehmen dabei DSGVO-Compliance über die gesamte Mobility-Supply-Chain herstellen, darüber sprach er im Rahmen des Concar-Expo Forums.

Workshop zu Mobility-Ökosystemen
Neue Mobilitäts-Services erfordern zudem den Aufbau kooperativer Ökosysteme, die mehrere Akteure entlang der Transportwertschöpfungskette und der Internetbranche zusammenbringen. Im Rahmen eines Workshops am 28. Juni auf dem eco-Stand erarbeiteten die Teilnehmer ein Mobility-Ökosystem, das Datenschutz auch entsprechend der EU-DSGVO und Compliance-Anforderungen erfüllt. Dabei geben die eco Experten Tipps, wie Unternehmen mit Partnern verhandeln und feststellen, ob deren Prozesse auch die DSGVO-Anforderungen erfüllen. (eco: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 27.07.18

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen