Medizinsektor: Bestechlichkeit und Bestechung


Healthcare Compliance-Schulung von MedInform am 24. Februar 2011 in Berlin
Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen


(13.01.11) - Die Grundlagen einer guten und transparenten Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen vermittelt die "Healthcare Compliance-Schulung" von MedInform am 24. Februar 2011 in Berlin. Die Tagesveranstaltung informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundprinzipien einer Zusammenarbeit, über die Aufgaben eines Healthcare Compliance-Verantwortlichen sowie mögliche Risiken in der Praxis.

Neu im Schulungsprogramm sind Informationen zu Kongressorganisationen und für den ambulanten Bereich. Dabei geht es um § 128 SGB V und die neue Rechtsprechung zum § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).

Das Thema "Healthcare Compliance" gewinnt für die MedTech-Unternehmen seit Jahren an Bedeutung. Denn für den medizintechnischen Fortschritt ist die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sehr bedeutend. Wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Kooperationspartner über die Regeln und Grenzen informiert sind. Das im Training erworbene Wissen wird mit einem Abschlusstest überprüft, für den die Teilnehmer ein Zertifikat erhalten.

Referenten der Schulungsveranstaltung sind Prof. Dr. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, die Compliance-Verantwortlichen Manfred Mieskes von Johnson & Johnson und Nicolas Käller-Cox von Covidien, Rechtsanwalt Dr. Peter Dieners von Clifford Chance, sowie Joachim M. Schmitt und Björn Kleiner vom BVMed. (BVMed: ra)

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