Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten


Einigung bei Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik: Gebühren bis zu 12 Euro pro Gerät
Bitkom fordert gänzlich neues Vergütungssystem



Der Digitalverband Bitkom hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt. Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät. Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze. Zu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten. "Nach langen Verhandlungen haben die Unternehmen jetzt Rechtssicherheit und bleiben von überzogenen Forderungen verschont", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. "Von der Einigung profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher", so Rohleder. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die GVL zuständig.

Zwar begrüßt Bitkom die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. "In dieser Form sind die urheberrechtlichen Abgaben alles andere als zeitgemäß. Immer mehr Produkte mit immer kürzeren Innovationszyklen sind betroffen. Gleichzeitig ist das Nutzerverhalten dramatisch anders als vor 50 Jahren", so Rohleder. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Dies verursache hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten. "Am Ende tragen die Verbraucher die Kosten. Für sie ist das gesamte System vollständig unbekannt oder zumindest intransparent. Heutzutage streamen Nutzer Musik und Filme. Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei, kaum jemand fertigt noch Privatkopien an."

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: "Wir begrüßen es, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das Vergütungssystem ganz neu aufzustellen." Denkbar sei etwa ein Fonds-Modell wie es in einigen skandinavischen Ländern zum Einsatz kommt. (Bitkom: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 12.06.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen