Patienten wollen Zugang zu Gesundheitsdaten
Studie zum E-Health-Gesetz 87 Prozent der Bundesbürger wünschen sich Zugriff auf Befunde, Verordnungen etc.
Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre Behandlungsakten
(04.05.16) - Neun von zehn Bundesbürgern (87 Prozent) wollen direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten haben, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen. Das hat eine repräsentative Umfrage unter 1.236 Personen ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Gesundheitsdaten umfassen unter anderem Diagnosen von Ärzten, Laborergebnisse, OP-Berichte oder Röntgenbilder. "Die Patienten wollen endlich selbst Herr ihrer persönlichen Gesundheitsdaten werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
"Die Daten von Patienten liegen an den unterschiedlichsten Stellen und es ist für die Behandelten nicht immer leicht, überhaupt an sie heranzukommen." Informationen aus einer Behandlungsakte können zum Beispiel bei einem Arztwechsel notwendig sein. So kann sich der jeweils behandelnde Mediziner anhand der Krankengeschichte sowie aktueller Befunde und Verordnungen ein besseres Bild über den Gesundheitszustand des Patienten machen. Die Behandelten haben laut Bundesdatenschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht, jederzeit und "unverzüglich" ihre Patientenakte einzusehen. Auf Wunsch müssen Kopien oder Ausdrucke angefertigt werden, die allerdings kostenpflichtig sind. Rohleder: "Arztpraxen und Kliniken sollten die Einsicht in die Behandlungsakte zu einem selbstverständlichen Service für ihre Patienten machen."
Der Bitkom setzt sich seit langem dafür ein, dass Gesundheitsdaten wie Befunde, Röntgenbilder oder Verordnungen von Medikamenten auf Wunsch des Patienten vom behandelnden Arzt in einer elektronischen Akte gespeichert werden. Der Patient sollte dabei selbst entschieden können, welche Informationen gespeichert werden und wem er diese – zum Beispiel im Rahmen einer Behandlung – zugänglich machen will. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Mit dem kürzlich verabschiedeten E-Health-Gesetz sollen nun weitere innovative Anwendungen eingeführt werden, die eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten sollen. Dazu zählen die Einführung eines digitalen Patientenfachs, eines elektronischen Medikationsplans sowie mehrerer telemedizinischer Anwendungen. Mit Hilfe des digitalen Patientenfachs können die Nutzer eigenverantwortlich Gesundheitsdaten verwalten, die sie zum Beispiel mit Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps gesammelt haben. Diese Daten können sie ihrem Arzt dann in strukturierter Form zur Verfügung stellen.
Eine weitere wichtige Anwendung ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines elektronischen Medikationsplans. "Der Medikationsplan soll Ärzten einen Überblick über die verschriebenen Medikamente verschaffen und so unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden helfen", sagte Rohleder. Wichtig sei das vor allem bei Menschen, die bei mehreren Ärzten in Behandlung sind und mehrere verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen. Das sei vor allem bei chronisch Kranken oder älteren Patienten der Fall. In Deutschland sterben rund 20.000 Menschen pro Jahr an den unerwünschten Wechselwirkungen von Medikamenten.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.236 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellung lautete: "Hätten Sie gerne direkten Zugang zu Ihren persönlichen Gesundheitsdaten, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen, z.B. Diagnosen des Arztes, Laborergebnisse etc.?"
(Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>