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Siemens erhält einen "Bewährungshelfer"


Siemens-Compliance-Abteilung unter Kuratel: Ex-Finanzminister Dr. Theo Waigel wird zum Compliance-Monitor ernannt
Waigel ist als Compliance-Monitor dem DOJ und der SEC berichtspflichtig


(17.12.08) - Die Siemens AG hat heute bekannt gegeben, dass sie den ehemaligen deutschen Finanzminister, Dr. Theo Waigel, als "Compliance-Monitor" verpflichtet hat. Bis heute waren Compliance-Monitore stets US-Amerikaner, meist ehemalige Bundesanwälte oder frühere Bundesrichter.

In den USA ist das Monitoring der Compliance-Prozesse eines Unternehmens üblicher Bestandteil einer Einigung bei strafrechtlichen Verfahren. Die Verpflichtung eines Monitors (sprich: Oberaufsehers) ist eine Auflage der heutigen Einigungen mit dem amerikanischen Justizministerium (DOJ) und der US- Börsenaufsicht (SEC).

"Bei der Auswahl der Person sind die Behörden unserem Vorschlag gefolgt, den ehemaligen Finanzminister Dr. Theo Waigel für diese Funktion zu bestellen. Dr. Waigel ist der erste Nichtamerikaner überhaupt, der als Compliance-Monitor fungiert. Auch hier zeigen sich das Einfühlungsvermögen und die Besonnenheit der Behörden, und sicher kann man dies auch als Bestätigung für das Vertrauen verstehen, das das Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren mit seinem Kurs der Aufklärung und Veränderung aufgebaut hat", sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Siemens AG, Dr. Gerhard Cromme, in einer Pressekonferenz am Montag.

Dr. Waigel wird als Compliance-Monitor dem DOJ und der SEC regelmäßig (in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren) über die Effektivität der Compliance-Maßnahmen des Unternehmens berichten.

"Theo Waigel wird uns in seiner Rolle als Monitor mit seinem Rat und seiner Expertise zur Seite stehen. Dafür bin ich dankbar. Und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm", sagte Peter Löscher, Vorsitzender des Vorstands von Siemens.
Theo Waigel war von 1989 bis 1998 deutscher Bundesminister der Finanzen. (Siemens: ra)

Weitere Unterlagen (externe Links)
Erklärung der Siemens AG vom 15.12.08:
Zusammenfassung der Erkenntnisse anlässlich des heutigen Abschlusses der Verfahren in München und in den USA
Klageschrift US-Börsenaufsicht SEC
Klageschrift US-Justizministerium
Urteilsmemorandum US-Justizministerium
Staatsanwaltschaft München I Bußgeldbescheid


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