Datenfreigabe muss freiwillig sein
E-Health-Gesetz: Freiwilligkeit der Nutzung hat oberste Priorität
Stellungnahme des vzbv zum geplanten E-Health-Gesetz
(23.02.15) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen ersten Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" vorgelegt. E-Health könnte zur Lösung von vielen Problemen im deutschen Gesundheitswesen beitragen. Allerdings müssen bei allen Entscheidungen die Bedürfnisse der Verbraucher stärker berücksichtigt werden.
In Deutschland stehen relevante elektronische Daten für die Weiterbehandlung von Patienten oft nicht rechtzeitig zur Verfügung, weil eine sichere elektronische Vernetzung der Leistungserbringer bisher nur in Ansätzen erfolgt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Chancen in der Etablierung einer zentralen Infrastruktur, kritisiert jedoch, dass bisher nur die Leistungserbringer und nicht die Patienten unmittelbar auf die Daten zugreifen können sollen.
Bis auf die freiwilligen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie etwa die vorgesehenen Notfalldaten – sieht der Gesetzentwurf bislang keinen Zugang der Patienten zu ihren Daten vor. "Ein System, das den Betroffenen selbst keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Daten gewährt, ist widersinnig", so Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.
Patienten sollen entscheiden können, was mit ihren Daten passiert. "Die Datenfreigabe und deren Nutzung muss freiwillig sein. Eine Ablehnung aller oder auch einzelner Anwendungen muss jederzeit möglich sein und darf keine Sanktionen oder finanzielle Nachteile für Verbraucher nach sich ziehen", fordert Kai Vogel.
Für Patienten ergibt sich vor allem dann ein Nutzen, wenn die mangelnde Kooperation zwischen den Leistungserbringern überwunden werden kann. Hier gibt es nicht nur technische Schnittstellenprobleme, sondern auch ein viel zu stark auf die ärztlichen Kompetenzen zugeschnittenes Versorgungssystem. Gerade die im Entwurf vorgesehene ergänzende Förderung des informationellen Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen ist hier kritisch zu sehen. Der Aufbau von Parallelstrukturen mit Versichertengeldern muss vermieden werden - eine spätere Migration in die zentrale Infrastruktur muss daher verbindlich vorgegeben werden.
Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient fehlen im Gesetzentwurf vollständig. Hier sieht der vzbv dringenden Nachbesserungsbedarf. Bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Möglichkeiten zur Partizipation bei der weiteren Entwicklung der grundlegenden technischen Neuerungen für Nutzer müssen ebenso dringend vorgesehen werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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