Auch Prüfung anderer Abkommensteile notwendig
EU-Kanada-Freihandelsabkommen nicht unterschriftsreif: vzbv fordert öffentliche Konsultation bei CETA
Der vzbv kritisiert insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA, ohne die Ergebnisse der Stellungnahmen zu den gleichen Regeln in TTIP abzuwarten, die die EU-Kommission erst für November angekündigt hat
(07.10.14) - In Brüssel setzte die Handelsarbeitsgruppe des EU-Rates mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten die Beratung über das EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA) fort. Auf Basis der öffentlich bekannten Textfassung hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen für erforderlich und fordert zugleich eine öffentliche Konsultation bei CETA. Der vzbv kritisiert insbesondere die Aufnahme der umstrittenen Investorenschutzregeln in CETA, ohne die Ergebnisse der Stellungnahmen zu den gleichen Regeln in TTIP abzuwarten, die die EU-Kommission erst für November angekündigt hat. "Die Investorenschutzklauseln in CETA gehen zu weit. Würde ihnen in dieser Form zugestimmt, wäre auch die Tür für Änderungen in TTIP zu, denn CETA ist die kleine Schwester von TTIP", sagt Helga Springeneer, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.
Der vzbv appelliert an die Deutsche Bundesregierung, insbesondere an das Bundeswirtschaftsministerium, dem CETA-Text in dieser Fassung nicht zuzustimmen. Die EU-Kommission müsse aufgefordert werden, die Verhandlungen mit Kanada fortzusetzen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass sie im Verhältnis von Staaten mit stabilen Rechts- und Justizsystemen keine besonderen Investorenschutzregeln für nötig erachtet. Diese Position muss nunmehr auch im EU-Rat vertreten werden, so der vzbv.
Im August hatte die ARD den zwischen der EU-Kommission und der Kanadischen Regierung ausgehandelten Abkommenstext veröffentlicht. Dieser liegt den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten nun zur Kommentierung vor. Die gemeinsame Beratung erfolgt unter anderem in der Handelsarbeitsgruppe des EU-Rates. Das Verhandlungsende wird für Ende September erwartet.
Die Passagen zum Investorenschutz in CETA sind weitgehend unverändert gegenüber den Vorschlägen, die die EU-Kommission ihrer Konsultation zum Investorenschutz in TTIP zugrunde gelegt hat. Der vzbv hat diese Vorschläge als zu vorteilhaft für ausländische Investoren kritisiert, die Reformvorschläge für das Investor-Staat-Schiedsverfahren genügten zudem nicht, um alle Verfahrensmissstände auszuräumen. "CETA sieht nicht einmal eine zweite Instanz vor, in der Schiedssprüche revidiert werden könnten. Nur ein Komitee soll mit der Prüfung und Ausgestaltung einer Berufungsinstanz beauftragt werden – darüber können Jahre vergehen", kritisiert Springeneer.
Der vzbv hält auch eine intensive Prüfung anderer Abkommensteile für notwendig. Insbesondere der Passagen, die die Bereiche Agrar, Lebensmittel, Dienstleistungen und die regulatorische Zusammenarbeit betreffen. Da das Freihandelsabkommen rund 535 Millionen Menschen in der EU und Kanada betreffen wird, hält der vzbv eine Beteiligung der (Fach-)Öffentlichkeit an dessen Prüfung für unabdingbar. Auch bei TTIP wird die Öffentlichkeit mit dem Argument zurückgedrängt, sie würde die Vertraulichkeit der Verhandlungen stören. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Öffentlichkeit auf geleakte Dokumente angewiesen sei, um die Inhalte der Abkommen einsehen zu können, so Springeneer.
Nach dem momentan bekannten Zeitplan findet am 25. und 26. September 2014 ein EU-Kanada-Gipfel statt, bei dem der formale Abschluss der Verhandlungen verkündet werden soll. Im Anschluss soll die juristische Feinprüfung des Abkommenstextes erfolgen. Die Ratifizierung von CETA wird für 2016 erwartet.
Weitere Informationen: www.vzbv.de/ttip
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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