Mehr Verantwortung im Automobilmarkt: Verbraucher vor Täuschung und Schaden schützen Ziel müsse sein, für mehr Markttransparenz, bessere Regulierung und ausreichende Kontrolle zu sorgen
(20.10.15) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf einen Runden Tisch "Verantwortung im Automobilmarkt" einzurichten. "Um Verbraucher künftig vor Täuschung und Schaden zu schützen, muss jetzt gehandelt werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Ein Runder Tisch mit Vertretern von Automobilherstellern, Händlern, Politik und Verbrauchern solle den Dialog eröffnen. Ziel müsse sein, für mehr Markttransparenz, bessere Regulierung und ausreichende Kontrolle zu sorgen. So ließe sich auch das Vertrauen der Verbraucher in die Autobranche zurückgewinnen.
"Autokäufer können sich nicht auf die Angaben der Hersteller verlassen. Augen auf beim Autokauf schützt Verbraucher nicht vor Schaden. Der Grundsatz "Wahrheit und Klarheit" muss auf dem Automobilmarkt genauso gelten wie auf anderen Konsumgütermärkten", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Verbraucher sind zu Recht verärgert Neben dem aktuellen Skandal um manipulierte Abgaswerte entsprächen auch die Verbrauchsangaben nicht der Realität. "Abweichungen bis zu 40 Prozent bei den Angaben des Kraftstoffverbrauchs verzerren jede Kosten-Nutzen-Berechnung. Verbraucher sind zu Recht verärgert und frustriert. Diesen Zustand auf einem für Verbraucher so wichtigen Markt kann die Politik nicht weiter dulden", so Müller weiter.
Die Bundesregierung müsse nun über die Aufklärung des aktuellen Skandals hinaus die Weichen stellen, um künftig Verbrauchertäuschung beim Auto zu verhindern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen