Schweigen wird als Zustimmung gewertet


vzbv kritisiert aktuellen Gesetzesentwurf: Reform des Pauschalreiserechts birgt unerwünschte Überraschungen
Kurzfristige Vertragsänderungen und Preiserhöhungen sind möglich - Regelungen zu verbundenen Reiseleistungen sind zu kompliziert



Das Pauschalreiserecht soll ins digitale Zeitalter überführt werden. Bislang waren Urlauber, die ihre Reise über Vermittlungsplattformen im Internet gebucht hatten, nicht durch die Regelungen geschützt. Doch neben längst überfälligen Anpassungen bringt die geplante Reform auch gravierende Verschlechterungen für Verbraucher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert dies in einer aktuellen Stellungnahme.

"Mit der geplanten Reform des Pauschalreiserechts verpasst der Gesetzgeber eine Chance für verbraucherfreundlichere Regelungen. Urlauber brauchen Planungssicherheit bei Pauschalreisen", sagt Kerstin Hoppe, Reiserechtsexpertin beim vzbv.

Kurzfristige Vertragsänderungen möglich
Mit den neuen Regelungen sind Preiserhöhungen bis zu acht Prozent bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich, ebenso wie unwesentliche Änderungen des Vertrags bis zum Antritt der Reise. Dies gibt die EU-Richtlinie vor. Bisher gilt eine Viermonatsfrist und eine Preiserhöhung darf höchsten fünf Prozent betragen.

Wesentliche Änderungen des Vertrags gelten als akzeptiert, wenn der Reisende nicht aktiv widerspricht. Das Schweigen des Urlaubers wird als Zustimmung gewertet. "Das ist eine inakzeptable Regelung zu Lasten der Verbraucher. Die Anbieter können wesentliche Änderungen auch kurzfristig vornehmen und die Preise über acht Prozent erhöhen. Sofern der Kunde schweigt, hat er die Änderung akzeptiert", so Hoppe.

In der Gesetzesreform fehlten außerdem ein Widerrufsrecht bei Buchungen im Internet, eine Erhöhung des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen sowie eine Insolvenzabsicherung bei Flugbuchungen. "Urlauber dürfen nicht auf möglichen Schäden sitzen bleiben", sagt Kerstin Hoppe.

Anwendungsbereich wird erweitert
Erfreulich ist die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Pauschalreiserechts. Als Pauschalreise gelten neben vorab zusammengestellten auch maßgefertigte Reisen. Künftig werden auch verbundene Reiseleistungen erfasst, die sich Verbraucher über ein Online-Portal selbst zusammenstellen. Dies kann in einem Zug oder innerhalb von 24 Stunden erfolgen. "Diese Regelungen sind in der Richtlinie leider außerordentlich kompliziert ausgefallen, so dass mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen ist", so Hoppe.

Reform des Pauschalreiserechts
Die Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahre 1990 wurde im November 2015 durch eine neue EU-Richtlinie ersetzt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Bis spätestens 2018 muss diese in deutsches Recht überführt werden. (Vrbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 12.09.16

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen