Datenschutz in Gefahr? - Facebook kauft WhatsApp


Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass nicht nur Facebook und WhatsApp, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen werden
ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: "Wechseln"


(24.02.14) - Die Öffentlichkeit wurde jetzt von der Nachricht überrascht, dass das global größte soziale Netzwerk Facebook mit ca. 1,2 Mrd. Nutzenden für einen Kaufpreis von 19 Mrd. US-Dollar den global wohl am verbreitetsten Instant-Messenger-Dienst WhatsApp mit etwa 450 Mio. Nutzenden erworben hat.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass nicht nur diese beiden US-Unternehmen, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen werden. Dies sei insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind.

Die Kommunikationsmetadaten wie auch die -inhalte beider Dienste stehen dem Betreiber lesbar zur Verfügung und können nun zusammengeführt, zur Profilbildung ausgewertet und für Werbezwecke kommerziell ausgebeutet werden. Dem stehen in den USA – anders als in Europa – weder ein valides Telekommunikationsgeheimnis noch Datenschutzgesetze entgegen. Die Dienste weigern sich laut ULD, sich an europäische bzw. deutsche Datenschutzvorgaben zu halten. Selbst der Zugriff der NSA auf die Kommunikationsdaten werde durch den Kauf erleichtert. Dabei sei WhatsApp schon in der Vergangenheit durch massive Sicherheitsprobleme aufgefallen, deren Behebung nur sehr zögerlich und intransparent erfolgt seien.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), empfiehlt dringend, deutsche oder sonstige europäische Angebote zu verwenden: "Wem die Vertraulichkeit der eigenen Kommunikation etwas wert ist, der sollte auf vertrauenswürdige Dienste zurückgreifen. Dies können nur Unternehmen sein, die einem wirksamen Datenschutzregime unterliegen und die transparente technische Sicherungen vorsehen, etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, so wie dies bei den Schweizer Anbietern 'Threema' oder 'myEnigma' nach deren eigener Darstellung der Fall zu sein scheint." (ULD: ra)

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen