Datenschutz in Gefahr? - Facebook kauft WhatsApp
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass nicht nur Facebook und WhatsApp, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen werden
ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: "Wechseln"
(24.02.14) - Die Öffentlichkeit wurde jetzt von der Nachricht überrascht, dass das global größte soziale Netzwerk Facebook mit ca. 1,2 Mrd. Nutzenden für einen Kaufpreis von 19 Mrd. US-Dollar den global wohl am verbreitetsten Instant-Messenger-Dienst WhatsApp mit etwa 450 Mio. Nutzenden erworben hat.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass nicht nur diese beiden US-Unternehmen, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen werden. Dies sei insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind.
Die Kommunikationsmetadaten wie auch die -inhalte beider Dienste stehen dem Betreiber lesbar zur Verfügung und können nun zusammengeführt, zur Profilbildung ausgewertet und für Werbezwecke kommerziell ausgebeutet werden. Dem stehen in den USA – anders als in Europa – weder ein valides Telekommunikationsgeheimnis noch Datenschutzgesetze entgegen. Die Dienste weigern sich laut ULD, sich an europäische bzw. deutsche Datenschutzvorgaben zu halten. Selbst der Zugriff der NSA auf die Kommunikationsdaten werde durch den Kauf erleichtert. Dabei sei WhatsApp schon in der Vergangenheit durch massive Sicherheitsprobleme aufgefallen, deren Behebung nur sehr zögerlich und intransparent erfolgt seien.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), empfiehlt dringend, deutsche oder sonstige europäische Angebote zu verwenden: "Wem die Vertraulichkeit der eigenen Kommunikation etwas wert ist, der sollte auf vertrauenswürdige Dienste zurückgreifen. Dies können nur Unternehmen sein, die einem wirksamen Datenschutzregime unterliegen und die transparente technische Sicherungen vorsehen, etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, so wie dies bei den Schweizer Anbietern 'Threema' oder 'myEnigma' nach deren eigener Darstellung der Fall zu sein scheint." (ULD: ra)
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