Transparenz bei Nebeneinkünften


Neuregelung der Veröffentlichungspflicht: Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen Entscheidung über schärfere Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften
Unzureichend sei weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern


(12.11.12) - Die Organisationen Transparency International Deutschland, Lobby Control und Campact haben den Beschluss des Ältestenrats zur Transparenz bei Nebeneinkünften als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Rechtsstellungskommission hat beschlossen, die bisherigen Stufen beizubehalten und auf zehn Stufen bis zu 250.000 Euro zu erweitern. Bisher lag die Grenze bei 7.000 Euro.

"Der Beschluss schafft mehr Transparenz über hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten – das ist ein großer Fortschritt. Wir streiten aber weiter für Transparenz auf Euro und Cent", sagte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact. "Es ist bedauerlich, dass Schwarz-Gelb weitergehende Anträge der Oppositionsparteien für eine Offenlegung auf Euro und Cent oder genauere Stufenregeln abgelehnt hat."

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern allerdings, dass sich der Vorschlag der SPD nicht durchgesetzt hat. Danach wären alle Nebentätigkeiten betrags- und absendergenau veröffentlicht worden, sobald ein Abgeordneter in der Summe der Nebentätigkeiten mehr als 10.000 Euro verdient. So hinken wir weiter hinter Ländern wie den Niederlanden und Lettland hinterher, die zeigen, dass es anders geht."

"Unzureichend ist weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern. Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus dem ein Mandat stammt, gehört offengelegt. Die Transparenzregeln müssen weiter nachgebessert werden", fordert Ulrich Müller von LobbyControl.

Vor Beginn der Sitzung hatten die Organisationen unter dem Motto "Unsere Geduld ist am Ende" mit einer großen Sanduhr auf eine Ende des Ringens um eine Neuregelung der Veröffentlichungspflicht gedrungen. (Transparency: ra)

Lesen Sie mehr:
Veröffentlichung von Nebeneinkünften

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen