Sperrung der Accounts von Donald Trump


Bitkom zur Debatte um die Kontensperrung in sozialen Medien
Man kann den Netzbetreibern nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränkt haben, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun



Zur jüngsten Debatte um die Sperrung der Nutzerkonten des US-Präsidenten Donald Trump in mehreren sozialen Medien erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Wir wundern uns über die sehr grundsätzliche Kritik der Bundesregierung an der Sperrung der Accounts Donald Trumps durch einige große Plattformen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet. Mit dem NetzDG hat die Bundesregierung erst kürzlich die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube gesetzlich verpflichtet, aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken.

Tun sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden und in schwierig zu entscheidenden Fällen innerhalb einer Woche, drohen ihnen Millionen-Strafen. Dass diese Praxis auch die Meinungsfreiheit einschränken wird, wurde nicht nur von Bitkom vielfach angemahnt, seitens der Bundesregierung wurde es bewusst in Kauf genommen. Nun beziehen sich die Plattformbetreiber in dem aktuellen Fall zwar nicht auf das NetzDG, handeln aber in jenem Sinne, der ihnen durch das NetzDG verbindlich vorgegeben wird.

Die Bundesregierung mag den Plattformbetreibern vorwerfen, dass sie über das Ziel hinausschießen, wenn sie nicht nur einzelne Tweets oder Posts löschen, sondern einen Account komplett stilllegen. Man kann ihnen aber nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränken, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun. Eine solche Haltung ist zutiefst widersprüchlich. Die Bundesregierung wird sich entscheiden müssen, ob sie Betreiber zu eigenständigen Eingriffen auf ihren Plattformen zwingen will oder nicht.

Selbstverständlich müssen die Betreiber von kleinen und großen Plattformen, Web-Communitys oder Online-Spielen die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen und umzusetzen, nach denen ihre Angebote genutzt werden können. Und ebenso müssen sie die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, zumal im vielfach wiederholten Fall. Mindestens ebenso wichtig ist, dass die Behörden ihrerseits aktiv werden, strafwürdige Inhalte identifizieren und die Plattformen anhalten, solche Inhalte zu entfernen und im Bedarfsfall ihre Urheber zu sperren. Hier ist – wie inzwischen auch von einigen Spitzenpolitikern festgestellt wird – der Staat in der Pflicht. Dieser Pflicht sollte er nunmehr nachkommen."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 15.03.21


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