Speicherung von Patienten- bzw. Arztgeheimnissen


Patienten müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten haben
Parlament und Exekutive sind aufgefordert, dem Verfassungsgrundsatz der informellen Selbstbestimmung wieder Geltung zu verschaffen



Anlässlich der Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Transparency Deutschland teilt die Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten und fordert Nachbesserungen beim geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Patientinnen und Patienten müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten haben und sich sicher sein können, dass diese vor privatem Missbrauch für kommerzielle Zwecke umfassend geschützt sind. Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) muss der Schutz sensibler Daten höchste Priorität haben, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren."

Transparency Deutschland hatte bereits im Mai 2020 kritisiert, dass die mit den neuen Gesetzen verbundene Sammlung und zentrale Speicherung von Patienten- bzw. Arztgeheimnissen sehr missbrauchsanfällig ist. Transparency Deutschland sieht sich durch die neuesten Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Spahn in dieser Befürchtung bestätigt. Parlament und Exekutive sind aufgefordert, dem Verfassungsgrundsatz der informellen Selbstbestimmung wieder Geltung zu verschaffen. (Transparency: ra)

eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 12.11.20

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