Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Grundrechte keine Frage der Haushaltslage: Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht nach Ansicht des VdK nicht weit genug
Dringenden Handlungsbedarf sieht der VdK auch bei der Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), vor allem in den Bereichen Rehabilitation und betriebliches Eingliederungsmanagement
(10.05.11) - "Das ist noch kein großer Wurf" sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. "Der vorliegende Entwurf enthält trotz eines Handlungszeitraums von zehn Jahren nur einen auf kurzfristige Handlungen und Projekte beschränkten Maßnahmenkatalog. Wirklich zukunftsfähige Konzepte zur Inklusion sucht man darin vergeblich."
Auf Maschers Kritik stößt insbesondere, dass die vorgesehenen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stünden. "Es geht um die Umsetzung von Grundrechten für Menschen mit Behinderung. Das darf keine Frage der Haushaltslage sein", stellte die VdK-Präsidentin unmissverständlich fest.
Der Aktionsplan enthält in der derzeitigen Fassung keine rechtlichen Garantien. Ohne entsprechende Änderungen in den Büchern des Sozialgesetzbuches, im Behindertengleichstellungsgesetz und in den anderen relevanten Gesetzen drohe er deshalb zu einer gut gemeinten Absichtserklärung zu verkümmern, so Mascher weiter. Es fehle beispielsweise im aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Berücksichtigung besonderer Belange älterer schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderter Jugendlicher.
"Die angekündigten Sparmaßnahmen werden zu deutlichen Verschlechterungen bei den Fördermöglichkeiten führen. Das widerspricht dem verbindlich festgelegten Inklusionsgedanken", warnte Mascher. Dringenden Handlungsbedarf sieht sie auch bei der Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), vor allem in den Bereichen Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement. "Diese Problemfelder müssen systematisch im Zuge des Aktionsplans angegangen werden. Dafür ist es rasch erforderlich, das deutsche Recht in Einklang mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention zu bringen", forderte die VdK-Präsidentin.
Zur Verwirklichung der Inklusion sei zudem eine viel engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern nötig. Besonders wichtig sei dies bei Maßnahmen, die die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung zum Ziel haben, die bisher in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
Der Europaweite Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sei ein guter Anlass, um die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention endlich im Alltag umzusetzen, im Interesse von 8,7 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland, davon 7,1 Millionen Schwerbehinderten. Dazu gehöre auch der Ausbau der Barrierefreiheit: "Solange behinderte Menschen Schwierigkeiten haben, in Ämter, Arztpraxen, Kinos und Theater zu gelangen oder öffentliche Verkehrsmittel hindernisfrei zu nutzen, ist das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe im Alltagsleben für diese große Bevölkerungsgruppe noch lange nicht erreicht", sagte Mascher. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)
Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief
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