Generalüberwachung aller Fluggäste


Die Piratenpartei befürchtet Fluggastdaten-Weitergabe und kritisiert: Neues Abkommen mit USA gleiche weiterhin Freiflugschein für US-Behörden
"Was jetzt als Verhandlungserfolg für Bürgerrechte verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Feigenblatt für einen weiteren weitreichenden Eingriff der EU in die Rechte der Bürger"


(25.11.11) - Als weitere unnötige Maßnahme zur pauschalen Überwachung der europäischen Bürger kritisiert die Piratenpartei das Vorhaben einer zentralen Speicherung von Fluggastdaten (PNR) und deren Weitergabe an andere Sicherheitsbehörden außerhalb der Europäischen Union.

"Was jetzt als Verhandlungserfolg für Bürgerrechte verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Feigenblatt für einen weiteren weitreichenden Eingriff der EU in die Rechte der Bürger", erläutert Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Jeder Flugreisende ist verdächtig, seinen Urlaub mit Drogenhandel im Terrorcamp zu verbringen."

Die verhandelten Regelungen seien auch aus Sicht einiger Parteien im Bundestag absolut mangelhaft, die erneut ein Gutachten zur Klärung von der EU-Kommission gefordert hätten. Die Einholung eines Gutachtens halte die Fraktion der CDU/CSU aber für zweifelhaft. Der Umweg über ein Gutachten käme quasi einer Vorratsklage beim Verfassungsgericht und einer Verschiebung der EU-Abstimmung gleich [1].

Laut Presseberichten seien in der neuen Version des Abkommens Speicherfristen von zehn, statt bisher 15 Jahren vorgesehen. Aber selbst diese Speicherfrist sei völlig unangemessen. Entgegen eines Beschlusses des Europäischen Parlaments [2] sei auch weiterhin der Datenabruf der amerikanischen Behörden im Pull-Prinzip möglich.

Nach sechs Monaten sollten die Daten angeblich anonymisiert werden. Dabei seien auch diesbezüglich erhebliche Zweifel angebracht, denn in Sonderfällen sollten die US-Behörden auch auf die kompletten Daten Zugriff erhalten. Daher könne man nicht von einer wirklichen Anonymisierung der Daten ausgehen und es bestehe über den gesamten Zeitraum der Speicherung
eine Missbrauchsgefahr. Spätestens mit der Ankunft am Zielflughafen bestehe kein Grund mehr für eine Speicherung der Daten.

Abgesehen davon, lehnen die Piraten eine solche Generalüberwachung aller Fluggäste grundsätzlich ab: "Ohne Verdacht darf weder der Staat noch die EU die Daten von Flugreisenden speichern oder weitergeben", sagte Nerz. "Und was dennoch gespeichert wird, muss schnellstmöglich gelöscht werden."

Die Piratenpartei fordert die Parlamentarier im Europäische Parlament auf, diese Bürgerrechtseinschränkungen nicht hinzunehmen und der Weitergabe der Fluggastdaten abermals nicht zuzustimmen.

Quellen:
[1] Beschlussempfehlung Innenausschuss Bundestag 9.11.
http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=436&qid=30181
[2] Beschluss zur Verschiebung der Abstimmung im Europäischen Parlament:
http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=437&qid=30181
(Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
PNR-Abkommen soll Rechtssicherheit bringen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen