Piraten gegen das Leistungsschutzrecht


Kritik der Piratenpartei: "Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, während kleine Verleger benachteiligt werden"
Gesetzesentwurf sieht vor, dass vor allem Betreiber von Suchmaschinen und automatisierten Nachrichtensammlungen zur Kasse gebeten werden sollen, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollen


(10.09.12) - Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, das im Kabinett beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage [1] abzulehnen. Die Piraten warnen, dass das neue Recht unter anderem die Meinungsvielfalt stark einschränken und die Recherchearbeit für Journalisten erschweren wird. Wirtschaftsverbände würden sich seit Wochen gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen, weil es unabsehbare Folgen für die ökonomische Entwicklung von Verlagen mit sich bringe.

Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland, kritisiert Bundesregierung und Verlage scharf: "Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, während kleine Verleger benachteiligt werden. Weder profitieren davon die Urheber, noch die Netzwelt. Wir erwarten von Verlegern, dass sie aus eigener Kraft ihre Geschäftsmodelle entwickeln. Außerdem sollte der Gesetzgeber sich mit voller Kraft der dringend nötigen Reform des Urheberrechts widmen, um Urhebern und Nutzern endlich Rechtssicherheit zu geben."

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass vor allem Betreiber von Suchmaschinen und automatisierten Nachrichtensammlungen zur Kasse gebeten werden sollen, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollen.

Dem Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht folgend sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Nach Auffassung der Piraten greift die Regierung damit in nicht akzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft.

Kramm erläutert: "Verlage stellen ihre Inhalte freiwillig und kostenlos ins Netz. Sie haben bereits die Möglichkeit, Suchmaschinen an der Nutzung ihrer Inhalte zu hindern und Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Außerdem melden die Verlage jedes Jahr Rekordergebnisse. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, hier müsse eine Lücke geschlossen werden. Es gibt keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Innovationsbremse."

Quellen:
[1] Referentenentwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage:
http://irights.info/?q=content/dritter-offizieller-entwurf-zum-leistungsschutzrecht-im-volltext
(Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
Neues Schutzrecht überhaupt notwendig?
Rund 1.500 Beschwerden von Verbrauchern


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen