Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Rechnungsprozesse werden für deutsche Unternehmen zunehmend komplexer werden
Geändertes Jahressteuergesetz stellt Weichen für digitale Rechnungslegung
(03.12.10) - Der geänderte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 wurde kürzlich vom Bundesrat beschlossen. Ab dem ersten Januar werden damit 36 Änderungen zum ersten Entwurf vorgenommen. Zu den gravierendsten Neuerungen zählt die "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" auf neue Branchen wie beispielsweise Gebäudereinigungsfirmen. Die Vorschrift besagt, dass in bestimmten Fällen nicht mehr der leistende Unternehmer sondern sein Kunde für die Umsatzsteuer aufkommen muss.
Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Kunden von Gebäudereinigungsunternehmen die Umsatzsteuer selbst ausrechnen, separat ausweisen und dem Finanzamt melden müssen. Betroffen sind hier also nahezu alle Unternehmen, die über große Büroflächen verfügen. Aufgrund der Fülle an Rechnungen, die täglich in deutschen Unternehmen eingehen, führt der neue Entwurf zu einem Mehraufwand für die Buchhaltungsabteilung.
Um diesen Mehraufwand aufzufangen, erklärt Raimund Schlotmann, Director Business Unit Purchase to Pay and Global Solution Marketing bei Itella Information, wie der Rechnungsprozess optimiert werden kann:
"Enorme Papierberge sind in deutschen Unternehmen noch gang und gäbe. Buchhaltungsangestellte haben bereits enorm viel Aufwand mit eingehenden Rechnungen. Die Erweiterung der Steuerschuldnerschaftsumkehrregelung auf weitere Gewerbe bedeutet für viele Büroangestellte in Rechnungsabteilungen einen zusätzlichen Zeit- und für das Unternehmen einen Kostenaufwand.
Das Beispiel der neuen Vorschrift zeigt, dass die Rechnungsprozesse für deutsche Unternehmen zunehmend komplexer werden. Um hier keine unnötigen Ressourcen zu verschwenden, müssen besonders Unternehmen, die bislang auf die traditionelle Papierrechnung gesetzt haben, ihre Prozesse langfristig umdenken und den Wechsel auf eine digitale Rechnungslegung in Betracht ziehen. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Umsatzsteuer im digitalen Dokument automatisch ausrechnen und einfügen zu lassen, ohne dies manuell zu tun. Per Knopfdruck kann man so den entsprechenden Betrag für das Finanzamt errechnen.
Das digitale Einscannen der Papierrechnung ist bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung. So ist beispielsweise ein direkter Abgleich mit Einkaufsdaten möglich. Eine Umstellung auf frühes Scannen vor der Bearbeitung hat den Vorteil für Firmen, dass die Rechnung nicht nur in einen elektronischen Workflow übergeben wird, sondern auch eine Automatisierung der Umsatzsteuer erfolgt. Es ist abzusehen, dass zukünftig noch mehr Branchen von den Auswirkungen des Jahressteuergesetzes betroffen sein werden. Unternehmen sollten hier frühzeitig die Weichen in Richtung digitale Rechnung stellen, um nicht hinterher in der Administration zu versinken."
(Itella Information: ra)
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