DSGVO-Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen unzulässiger Videoüberwachung von Beschäftigten "Die Schwere der Tat ist das entscheidende Kriterium für die Höhe des Bußgelds"
Die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat gegen den Onlinehändler Notebooksbilliger ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt. Die Begründung: Das Unternehmen habe seine Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre per Video überwacht. Das beschuldigte Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Bußgeldhöhe stehe in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes, so die Argumentation.
Dazu sagt Dr. René Sandor, Rechtsanwalt im Datenschutzteam der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht unter Generalverdacht stellen und ins Blaue hinein per Video überwachen. Das gilt vor allem für Rückzugsbereiche wie Aufenthaltsräume. Anderenfalls verletzt die Videoüberwachung die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Die Videoüberwachung darf erst recht nicht vorsorglich zur Abschreckung eingesetzt werden, denn das würde die Vertrauensbasis im Arbeitsverhältnis untergraben."
Sandor erklärt weiter: "Eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn konkrete Verdachtsmomente für Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl vorliegen. Die Aufnahmen sind aber bestenfalls auf kurze Zeiträume und einzelne Beschäftigte zu begrenzen. Außerdem müssen Unternehmen die Aufnahmen im Regelfall nach zwei Tagen löschen."
Zur Höhe der Geldbuße erörtert der CMS-Anwalt: "Die Schwere der Tat ist das entscheidende Kriterium für die Höhe des Bußgelds. Unternehmen sollten Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen, wenn die Datenschutzbehörde sie trotz geringer Schwere der Tat, der Korrektur der beanstandeten Maßnahmen und einer umfassenden Kooperation mit der Behörde mit hohen Millionenstrafen belegt." (CMS Hasche Sigle: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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