EU-Richtlinie zum Urheberrecht


Transparenz von Verwertungsgesellschaften: EU-Kommission stellt Richtlinie für Verwertungsgesellschaften in Europa vor
GEMA begrüßt gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa


(16.07.12) - Die Europäische Kommission hat den lange erwarteten Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten in Europa vorgelegt. Die GEMA begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission als wichtigen Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften im europäischen Binnenmarkt.

Erklärtes Ziel der Kommission ist es, das System der kollektiven Rechtewahrnehmung unter sich ändernden Rahmenbedingungen auf eine neue, tragfähige Grundlage zu stellen. Der Richtlinienvorschlag will zum einen europaweit einheitliche Standards im Bereich der internen Organisation ("Governance") und Transparenz von Verwertungsgesellschaften schaffen. Zum anderen soll der Richtlinienvorschlag die grenzüberschreitende Verwaltung von Urheberrechten im Online-Bereich erleichtern und neue Formen der Kooperation zwischen Verwertungsgesellschaften ermöglichen.

"Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten", so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker. Dabei sind aus Sicht der GEMA die Harmonisierung der unterschiedlichen Wahrnehmungsregeln sowie die Rechtssicherheit der Verwertungsgesellschaften für ihre Zusammenarbeit in Europa Kernforderungen für die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. (GEMA: ra)

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