GdP: Forderung nach Internetpranger ist populistische Effekthascherei Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sei nicht überraschend - Jetzt werde in aller Eile eine untaugliche Maßnahme nach der anderen propagiert, um Aktivität vorzutäuschen
(11.08.10) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist entschieden Vorschläge zurück, nach denen die Namen und Aufenthaltsorte von Schwerkriminellen im Internet veröffentlich werden sollen.
Der GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg stellte fest: "Es ist unverantwortlich, die berechtigte Beunruhigung der Bevölkerung über Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, für Effekthascherei und Populismus zu nutzen. Der Pranger war ein Instrument des Mittelalters und entspricht nicht unseren heutigen rechtsstaatlichen Grundsätzen."
Die Gewerkschaft der Polizei erneuert ihre dringende Forderung, für haftentlassene und rückfallgefährdete Sexualstraftäter Einrichtungen zu schaffen, in denen sie gesichert untergebracht werden können.
Freiberg sagte: "Unsere Gesetzgeber hat geschlafen. Dass die kritisierte Praxis der nachträglichen Verlängerung der Sicherheitsverwahrung mit den Menschenrechten kollidiert, wusste man. Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht überraschend. Jetzt wird in aller Eile eine untaugliche Maßnahme nach der anderen propagiert, um Aktivität vorzutäuschen."
Die Polizei, die schon jetzt alle Hände voll zu tun hat, haftentlassene Straftäter unter Beobachtung zu halten, würde mit Einführung eines Internetprangers vor unlösbare Aufgaben gestellt. Freiberg wies darauf hin: "Wie in den USA müsste sie dann auch noch diese Personen vor unabsehbaren Reaktionen aus der Bevölkerung schützen. Nach dem mittelalterlichen Pranger hätten wir es womöglich noch mit mittelalterlicher Lynchjustiz zu tun." (GdP: ra)
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