ePrivacy-Verordnung: Fristverlängerung angemahnt


Datenschutz: Unternehmen brauchen kohärente Gesetzgebung, die Spielraum für innovative Geschäftsmodelle lässt
Geplante ePrivacy-Richtlinie stellt Datenschutz-Grundverordnung in Frage



"Datenschutz ist wichtig: Er stärkt das Vertrauen der Bürger in digitale Angebote. Allerdings dürfen zu hohe Hürden nicht dazu führen, dass innovative digitale Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa unmöglich gemacht werden. Moderner Datenschutz sollte den Ausgleich zwischen der Selbstbestimmung der betroffenen Bürger und dem digitalen Fortschritt schaffen, nicht digitalen Fortschritt in Europa verhindern ", sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Er appelliert an den europäischen und deutschen Gesetzgeber, Unternehmen Spielraum für innovative Geschäftsmodelle zu lassen.

Im Hinblick auf den Europäischen Datenschutz warnt Süme davor, den in langwierigen und zähen Verhandlungen austarierten Kompromiss der Europäischen Datenschutz Grundverordnung jetzt durch weitere Gesetzgebungsprozesse wie die am 10. Januar vorgestellten Pläne zur ePrivacy Richtlinie wieder zu zerschlagen: "Die Datenschutz Grundverordnung garantiert bereits ein hohes Maß an Schutz der persönlichen Daten der Nutzer. Der vorliegende Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wirft hingegen neue Fragen auf, die nicht hilfreich sind. Die vorgesehenen Regelungen stellen teilweise den sorgfältig austarierten Kompromiss der Datenschutz Grundverordnung wieder in Frage ", so Süme.

Die zusätzlichen Definitionen der ePrivacy Richtlinie im Bereich des Datenschutzes erweitern die Regeln der Datenschutz Grundverordnung auf jegliche elektronische Kommunikation – auch auf solche, die nicht zwischen Personen stattfindet. Diese Ausweitung steht den Zielen der EU-Kommission aus der Strategie für den digitalen Binnenmarkt entgegen, eine europäische Datenwirtschaft (Building a European Data Economy) aufzubauen und die Rahmenbedingungen für Big Data Angebote und den freien Verkehr von Daten in Europa zu ermöglichen. "Die ePrivacy Verordnung schränkt digitale Geschäftsmodelle ein und erschwert den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft durch restriktive Vorschriften und eine übermäßige Ausweitung des Regulierungsfelds ", kritisiert Süme.

Knapper Zeitplan: Politik muss jetzt einen Zahn zulegen
Als problematisch bewertet eco auch den durch die EU-Kommission vorgegebene Zeitplan. Die EU-Kommission hat wiederholt bekräftigt, dass die ePrivacy-Verordnung gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten soll. Der Zieltermin wäre damit der 25. Mai 2018. Dieser Umstand ist aus Sicht von eco in zweierlei Hinsicht äußerst unglücklich. Zum einen wird sich der Gesetzgebungsprozess der ePrivacy-Verordnung aller Voraussicht nach noch bis zum Ende des Jahres hinziehen. Stellt man die schon jetzt greifbaren materiellen Unterschiede heraus, wird klar, dass eine Umsetzung in so kurzer Zeit von den Unternehmen der Internetwirtschaft nicht seriös erfolgen kann.

Eine Verlängerung der Frist tut daher dringend not. Erschwerend kommt auch hinzu, dass der Europäische Rechtsrahmen für Elektronische Kommunikation als zweiter Bezugspunkt noch nicht verabschiedet ist. An den Europäischen Rechtsrahmen für Elektronische Kommunikation wiederum sind zahlreiche Folgeverordnungen geknüpft, die zum Teil erst mehrere Monate nach dessen Inkrafttreten Geltung entfalten – also aller Voraussicht nach erst im Jahr 2020. Eine vorschnelle Verabschiedung der ePrivacy Verordnung ist daher mit Bezug zu diesen Regelungen aus Sicht von eco nicht zielführend und sollte unterbleiben. Mit Blick auf die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ist das Timing ohnehin schon knapp genug. So wurde der Entwurf für ein deutsches Umsetzungsgesetz am 1. Februar 2017 im Kabinett beschlossen. "Aus Sicht der Unternehmen wäre es wünschenswert, wenn die Politik hier einen Zahn zulegt", so Süme. (eco: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 09.03.17

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