Bonitätsprüfung: Klarstellung von easycash


easycash betont: Sämtliche Prozesse des Zahlungsdienstleisters seien transparent und mit dem Datenschutzgesetz konform
Keine unrechtmäßige Datenspeicherung - Alle Datenverarbeitungsprozesse bei easycash seien gesetzeskonform


(28.09.10) - In einer "Klarstellung" reagiert der Zahlungsdienstleister easycash auf einen Bericht des NDR. Dieser hatte eine heimliche Bonitätsprüfung bei der Zahlung per EC-Karte moniert. Die Bonitätsempfehlung basiere auf einer Sperrkartei, die der Netzbetreiber auf Basis von an Kasse gewonnenen Daten anlege.

easycash sieht ihre Datenspeicherungsprozesse in den Medien "teilweise irreführend" dargestellt:

Zitat aus der Pressemeldung von "easycash" :
"So heißt es in der auf einer Meldung von NDR Info basierenden Berichterstattung, easycash speichere seit Jahren personenbezogene Daten ohne jedwede Rechtsgrundlage. Dem widerspricht das Unternehmen.

Kunden der easycash übermitteln ausschließlich solche Daten an das Unternehmen, die zur Zahlungsverarbeitung erforderlich sind. Diese sind Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolgenummer, Kaufbetrag, Zeit sowie eine eindeutige Identifizierung des eingesetzten EC-Terminals.

Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Detailinformationen zu Einkäufen werden nicht an easycash übermittelt.

Allein im Falle des Nicht-Zustandekommens einer Zahlung kann easycash Name und Adresse bei der Bank des Endkunden anfragen, um die offene Summe einzufordern. Dieser so genannte Rücklastschriftenservice geschieht im Auftrag der Handelsunternehmen. Nach Zahlung werden diese persönlichen Daten gelöscht.

Auf Basis der an easycash übermittelten Daten lässt sich folglich keine Aussage über die Kreditwürdigkeit von Personen oder Nutzerprofile treffen."

Ferner betont easycash, keinerlei Daten an Dritte weiterzuverkaufen, wie fälschlicherweise behauptet werde. (easycash: ra)

Lesen Sie auch:
EC-Karte und Bonitätsprüfung
EC-Netzbetreiber und Speicherung von Kundendaten

easycash: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen