Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz


DVD: "EU-Rat beim EU-US Privacy Shield von rechtsstaatlichen Skrupeln befreit?"
Bereits am 01.07.2016 wies die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) darauf hin, dass der mit den USA verhandelte Rahmen gegen zentrale Datenschutzprinzipien verstößt




Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) als ausreichende Sicherheit für angemessenen Datenschutz anzunehmen. Mit dem EU-US Privacy Shield sollen die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober als grundrechtswidrig aufgehobenen Safe Harbor-Regeln ersetzt werden, mit denen die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA legitimiert wurden.

Bereits am 01.07.2016 wies die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) darauf hin, dass der mit den USA verhandelte Rahmen gegen zentrale Datenschutzprinzipien verstößt und den rechtlichen Anforderungen des EuGH nicht ansatzweise gerecht wird:

>> In den USA werden Betroffenenrechte und Zweckbindung der übermittelten Daten nicht effektiv gewährleistet.

>> Die Datenschutzkontrolle in den USA ist nicht unabhängig und bleibt ungenügend.

>> Der undifferenzierte Datenzugriff der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden macht die Menschen zu rechtlosen Objekten unkontrollierten Data-Minings.

>> In den USA gibt es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.

Die EU-Kommission und der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bejubeln dem gegenüber die Verhandlungsergebnisse als Sieg für die Rechtssicherheit. Genau das Gegenteil ist der Fall:
"Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieser `Schutzschild` vor dem Europäischen Gerichtshof landet." erklärt Werner Hülsmann, stellv. Vorsitzender der DVD. "Wenn der EuGH seine bisherige Rechtsprechung nicht total über den Haufen wirft, wird der EU-US Privacy Shield vom EuGH genauso gekippt, wie Safe Habor", so Hülsmann weiter.

In Ihrer Darstellung scheut die EU-Kommission nicht davor zurück, den falschen Eindruck zu erwecken, die Bedenken der unabhängigen Datenschutzbehörden seien berücksichtigt worden. Richtig ist, dass die wesentlichen Bedenken unberücksichtigt blieben und die Datenschützer über die Verhandlungsergebnisse nicht einmal informiert wurden.

Die irische Datenschutzbehörde hat schon angekündigt, dass sie im laufenden Facebook-Verfahren, das zur Aufhebung von Safe Harbor geführt hat, den EuGH zum EU-US Privacy Shield anrufen will. (DVD: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 30.08.16

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