Risikoorientierter Prüfungsansatz für die Bilanzüberprüfung Bankenverband zur Veröffentlichung der Methodik für den "Asset Quality Review" der EZB
(19.03.14) - Die EZB hat die Methodik des Asset Quality Review (AQR) im Rahmen eines Comprehensive Assessment (CA) vorgestellt. Dazu erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes:
"Die von der EZB orchestrierte Bilanzüberprüfung mit darauf aufbauenden Stresstests ist ein sinnvolles Unterfangen. Es wird dazu beitragen, Vertrauen in den europäischen Bankensektor wieder herzustellen. Der damit verbundene Aufwand ist für alle Beteiligten erheblich und bereits an der Belastungsgrenze. Wir begrüßen den von der EZB gewählten risikoorientierten Prüfungsansatz für die Bilanzüberprüfung. Die Auswahl der zu prüfenden Portfolien basiert auf den individuellen Risikoprofilen der jeweiligen Banken und das ist gut so. Denn verschiedene Banken müssen auch ihrem jeweiligen Risikoprofil entsprechend verschieden geprüft werden." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.
Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.
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