Nachhaltiges und praktikables Steuerrecht


Endlich ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu schaffen
BStBK warnt vor Bürokratiemonster bei der Erbschaftsteuer

(30.07.15) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert in der anstehenden Anpassung der Erbschaftsteuer einen geringeren Grad an Komplexität und einen stärkeren Fokus auf Praktikabilität. Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich seit jeher für ein nachhaltiges und praktikables Steuerrecht ein. Sie appelliert daher an den Gesetzgeber alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um endlich ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu schaffen und kein Bürokratiemonster zu entfesseln.

"Unser Berufsstand und unsere Mandanten benötigen Planungssicherheit", so BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken. "Sollten die anvisierten Lösungen im Referentenentwurf zu einem so komplexen Erbschaftsteuergesetz führen, dass der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand nicht mehr im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen steht und wieder eine Verfassungswidrigkeit droht, sollte über andere Alternativen nachgedacht werden."

Die Bundessteuerberaterkammer warnt insbesondere vor dem geplanten Systemwechsel bei der Bestimmung des begünstigten Vermögens. Laut dieser Neudefinition soll jedes einzelne Wirtschaftsgut eines betroffenen Unternehmens abstrakt nach seinem originären Hauptzweck untersucht werden. Dies würde zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und den Bewertungsaufwand um ein Vielfaches erhöhen. Die BStBK hat dazu konkrete Verbesserungsvorschläge zur Bestimmung des begünstigten Vermögens in ihrer heute versandten Stellungnahme verfasst.

"Wir sind zuversichtlich, dass eine verfassungsgemäße und praktikable Lösung im weiteren Gesetzgebungsverfahren gefunden wird und legen dem Gesetzgeber unsere Vorschläge ans Herz", sagt Dr. Vinken. (BStBK: ra)

BStBK: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen