Erster Referentenentwurf zur Novellierung des TKG


Eine regionalisierte Regulierung im Telekommunikationsbereich komme der Einführung eines neuen Regulierungsansatzes gleich
Einführung von regional differenzierter Regulierung aktuell für nicht zweckmäßig


(04.10.10) - Am 23. September 2010 hat Wirtschaftsminister Rainer Brüderle den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien weitergeleitet. Anlass zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ergibt sich durch die Reform des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation, der bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die Gesetzesnovelle soll Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur sowie zum Verbraucherschutz enthalten.

Der Bundesverbandbreitbandkommunikation (Breko) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine konsequente Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland, nach wie vor unverzichtbar für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationssektor ist.

Aus diesem grundsätzlichen Aspekt leitet der Breko zwei weitere Forderungen an das neue TKG ab. Die Befugnis, auch regionale Märkte zu definieren, die bereits Teil des neuen EU-Rechtsrahmens ist, lehnt der Breko ab.

Eine regionalisierte Regulierung im Telekommunikationsbereich kommt der Einführung eines neuen Regulierungsansatzes gleich und macht die Migration zu NGA-Netzen für Regional- und City-Carrier unkalkulierbar. Der Breko schließt sich daher der Auffassung der Bundesnetzagentur an, die eine Einführung von regional differenzierter Regulierung aktuell für nicht zweckmäßig erachtet.

"Als weitere Forderung macht sich der Breko dafür stark, dass zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben durch entsprechend angepasste gesetzliche Vorgaben zu Vertragsstrafen bzw. symmetrischen Pönalen und Ordnungsgeldern die erforderlichen Anreize für vertragskonformes Verhalten auch seitens der Telekom Deutschland gesetzt werden", erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen