Ein unverhältnismäßiger Markteingriff


Mindestgeschwindigkeiten bei der Breitbandversorgung: Bitkom lehnt Universaldienstverpflichtung ab
Eine hohe, gesetzlich festgelegte Datenübertragungs-Geschwindigkeit verstoße zudem gegen geltendes EU-Recht


(21.04.11) - Bitkom lehnt eine gesetzliche Festlegung auf flächendeckende Mindestgeschwindigkeiten bei der Breitbandversorgung ab. Einige Parteien diskutieren derzeit über eine solche Verpflichtung, "Universaldienst" genannt. "Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus. Es besteht keine Notwendigkeit für einen so schweren Eingriff in die marktwirtschaftliche Organisation der deutschen Wirtschaft", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die deutschen Netzbetreiber zwischen 1998 und 2010 über 93 Milliarden Euro in moderne Infrastrukturen investiert, fast 6 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Davon hat insbesondere der ländliche Raum profitiert. Dies belegen Zahlen aus dem Breitband-Atlas des Bundeswirtschaftsministeriums. Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit pro Sekunde sind in Deutschland heute für knapp 99 Prozent der Haushalte verfügbar. Die restlichen weißen Flecken werden noch in diesem Jahr über Funk mit schnellem Internet versorgt.

Die Bundesregierung strebt an, dass bis spätestens 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Außerdem sollen solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse baldmöglichst flächendeckend verfügbar sein. "Wir begrüßen und unterstützen die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ausdrücklich", sagte Scheer. Moderne Telekommunikations-Infrastrukturen seien die Grundlage für innovative Produkte und Anwendungen in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine zeitnahe Versorgung aller Endkunden mit Glasfaser-Anschlüssen sei aber derzeit wirtschaftlich und tatsächlich nicht machbar Scheer: "Für schnell umzusetzende, tragfähige Lösungen braucht Deutschland einen Mix aus allen verfügbaren Technologien: Glasfaser, die TV-Netze der Kabelnetzbetreiber, DSL, VDSL und Mobilfunk-Technologien wie LTE."

Eine hohe, gesetzlich festgelegte Datenübertragungs-Geschwindigkeit verstoße zudem gegen geltendes EU-Recht. Danach können nur solche Bandbreiten als Universaldienst festgelegt werden, die von den meisten Nutzern zum Zeitpunkt der Verpflichtung auch tatsächlich eingesetzt werden. Derzeit sind für etwa 40 Prozent der deutschen Haushalte hohe Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verfügbar. Doch nur weniger als ein Prozent der Haushalte nutzt diese Anschlüsse, obwohl die Preise hierfür auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur attraktiv sind. (Bitkom: ra)

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