IKT-Strategie der Bundesregierung


Bitkom kritisiert: Bekenntnis zu öffentlichen Technologieprojekten Elena und elektronischer Gesundheitskarte fehlt
Prof. August-Wilhelm Scheer: "In der (ITK)-Strategie hätte auch die Einführung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden müssen"

(18.11.10) - Zur vom Bundeskabinett verabschiedeten IKT-Strategie "Deutschland Digital 2015" sagte Bitkom-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer:

"Die neue IKT-Strategie der Bundesregierung zeigt viele gute Ansätze. Die Bedeutung intelligenter Netze in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und im öffentlichen Bereich wurde erkannt. Zahlreiche Projekte und Vorhaben der Bundesregierung wurden in der Strategie sinnvoll zusammengeführt. Das reicht von der Forschungsförderung über die IT-Sicherheit bis zum Datenschutz in der digitalen Welt.

Allerdings vermissen wir in der Strategie ein klares Bekenntnis zu wichtigen öffentlichen Technologieprojekten wie Elena oder der elektronischen Gesundheitskarte. Die Potenziale von E-Health werden erwähnt, es fehlt aber an konkreten Aussagen zur Einführung und der Implementierung neuer Funktionen. In der Strategie hätte auch die Einführung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Sie wird seit Jahren von Experten empfohlen und ist Teil des Koalitionsvertrags. Offenbar ist diese sinnvolle Änderung dem derzeit geltenden Dogma der Bundesregierung zum Opfer gefallen, vorerst keine Steuersenkungen zu realisieren.

Auch das Thema Zuwanderung von Hochqualifizierten zur Fachkräftesicherung gehört in das Programm. Immerhin ist unser Vorschlag aufgegriffen worden, mit einem verstärkten Standortmarketing Talente aus dem Ausland für Deutschland zu gewinnen. Für die praktische Umsetzung arbeitet der Bitkom an einem Konzept, das wir beim IT-Gipfel vorlegen werden.

Wir regen an, die oben genannten Punkte in der IKT-Strategie zu ergänzen."
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen